Frage zum Thema Urlaub bei Nachtschicht?
Also ich frage hier im
Auftrag für eine Freundin ! Sie arbeitet Nachtschicht , 5 Tage die Woche , insgesamt 42 Stunden in der Woche . Ist 31 Jahre alt . Nun wurde ihr mitgeteilt das ihr Urlaubsanspruch 20 Tage im Jahr beträgt ( ich weiss nun leider nicht was im AV steht. ) Ist es nicht primär so, das Nachtwachen eher mehr Urlaubstage haben ? Gibt es sowas wie Mindestanspruch? Das kommt mir doch sehr wenig vor , zur Erholung ? Danke im Voraus und lieben Gruß
3 Antworten
Zum Thema "Nachtarbeit" sagt der § 6 Arbeitszeitgesetz und Urlaubsanspruch im Abs. 5:
"Soweit keine tarifvertragliche Ausgleichsregelungen bestehen, hat der AG dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren."
Da Deine Freundin nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub bekommt, vermute ich mal, es gilt kein Tarifvertrag.
Bekommt Deine Freundin "Nachtzuschlag"? Dann steht ihr kein zusätzlicher Urlaub zu. Wird sie "normal" bezahlt, sollte sie ihrem AG mitteilen, dass er entweder Zuschläge bezahlen oder Zusatzurlaub gewähren muss.
Was der AG dann wählt, ist seine Sache. Da darf der AN nicht "aussuchen" aber ein Ausgleich muss sein.
Der Mindesturlaub in Desutschland sind 24 Werktage. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche sind das dann 20 (Arbeits-)Tage. Und insofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist, dann hat sie einfach nur den gesetzlichen Mindesturlaub.
20 Arbeitstage sind das mindeste, was an Urlaub zu gewähren ist. Wäre mir neu, dass Leute in der Nachtschicht mehr Urlaub haben.