Urlaubsbescheinigung vom letzten arbeitgeber - nicht bekommen.
Hallo zusammen,
bei meinem letzten ag hat man einen urlaubsanspruch von 27 Tagen gehabt. da aber mein av zum 3.7.14 geendet hat habe ich nur 14 tage urlaubsanspruch gehabt. und diese habe ich verbraucht. brauche ich deswegen eine urlaubsbescheinigung, weil ich von meinem ag keinen bekommen habe ??
3 Antworten
Uhm, deine Frage ist ein bisschen ungünstig formuliert, man versteht nur schwer, was du nun genau möchtest. :) So viel dazu, nun zu deiner Frage, so wie ich sie verstanden habe :
Eine Urlaubsbescheinigung bekommst du ja nur, wenn du Urlaub nimmst. Sobald du also Urlaub nimmst, MUSST du eine kriegen, wann auch immer. Also, sprich dich mit deinem Chef ab, ob du denn deine Bescheinigung brauchst oder ob du die nachträglich wegschicken darfst. War bei mir auch mal so, ich habe meinem Chef mitgeteilt, dass ich in den Urlaub gehe und es war okay so.
Hast du denn deine Arbeit noch oder ist dein Arbeitsvertrag ausgelaufen und du hast diese Arbeit nicht mehr? In diesem Fall steht dir dein Urlaub nicht mehr zu. In jedem anderen Falle, brauchst du in der Regel eine, ja. :)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.(§ 6 Abs.2 Bundesurlaubsgesetz)
Fordere deinen ehemaligen Arbeitgeber mit dem Hinweis auf das entsprechende Gesetz zur umgehenden Ausstellung der Bescheinigung auf.
Der vorige Arbeitgeber ist zur Ausstellung verpflichtet.
Andererseits hab ich es noch nie erlebt, dass ein neuer AG darauf besteht wenn man sie nicht hat.