Nachtschicht? Urlaub?

2 Antworten

Wenn Du Nachtschicht hast, beginnt Dein "Arbeitstag" ja um 22.00 Uhr. Das bedeutet, dass Du am Donnerstag und Freitag nicht arbeiten musst.

Ein Arbeitstag beginnt mit der Schicht, egal um welche Uhrzeit. Mittwoch hast Du noch keinen Urlaub, entsprechend musst Du am Mittwoch um 22.00 Uhr beginnen und der "Arbeitstag" endet um 5.00 Uhr am Donnerstag. Ab dann ist frei.

Arbeitest Du in einer Sechs-Tage-Woche, dass Du am Freitag arbeiten musst, wenn die Nachtschicht am Sonntag beginnt?

Familiengerd  28.06.2021, 17:17
entsprechend musst Du am Mittwoch um 22.00 Uhr beginnen und der "Arbeitstag" endet um 5.00 Uhr am Donnerstag. Ab dann ist frei.

Dieser Donnerstag, an dem wegen der Nachtschicht bis morgens früh gearbeitet werden muss, wird aber nicht als Urlaubstag angerechnet, auch wenn der Urlaub am Donnerstagmorgen beginnt.

Der Normalfall:

Der Urlaubstag gilt immer für das Datum, an welchem Schichbeginn ist. Nimmst Du Dir bei Nachtschicht für Mittwoch frei, dann musst Du am Mittwochabend nicht zur Arbeit.

Hast Du bei Nachtschicht Urlaub für Donnerstag und Freitag angemeldet, so beginnt der Urlaub mit Schichtende am Donnerstagmorgen (Ende der Mittwochschicht). Der Urlaub endet am Samstagmorgen (Ende der Freitagschicht). Wird Samstagabend gearbeitet, dann ist das Deine erste Schicht nach dem Urlaub.

Kann aber alles auch intern anders geregelt sein. Das steht dann in einer Betriebsvereinbarung und ist beim Betriebsrat erfragbar. Und natürlich beim direkten Vorgesetzten.

Familiengerd  28.06.2021, 17:16
Hast Du bei Nachtschicht Urlaub für Donnerstag und Freitag angemeldet, so beginnt der Urlaub mit Schichtende am Donnerstagmorgen (Ende der Mittwochschicht).

Dieser Donnerstag, an dem wegen der Nachtschicht bis morgens früh gearbeitet werden muss, wird aber nicht als Urlaubstag angerechnet, auch wenn der Urlaub am Donnerstagmorgen beginnt.