Wie lang sitzt ich wegen 500 € Geldstrafe?

2 Antworten

Hallo Skittles87,

eine Geldstrafe wird immer in sogenannten Tagesätzen festgelegt. Ein Tagessatz entspricht immer ein dreißigstel des monatlichen Einkommens.

Kann Jemand die die Geldstrafe nicht zahlen, muss er die Anzahl der Tagessätze zu denen er verurteilt wurde als Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

Verdient Dein Freund 500,00 im Monat muss  er also 30 Tage absitzen,

verdient Dein Freund im Monat nur 250,00 Euro muss er 60 Tage absitzen,

verdient Dein Freund im Monat 5000,00 Euro, muss er nur 3 Tage absitzen.

Aber im Grunde genommen muss man gar nicht rechnen, denn wie gesagt, im Urteil steht immer drin, zu wie viel Tagessätze Jemand verurteilt wurde.

Schöne Grüße

TheGrow

Das kann man, ohne den Haftbefehl zu kennen, nicht sagen, nur schätzen. Es handelt sich also erstmal um eine Ersatzfreiheitsstrafe, die dein Freund nicht zahlen konnte. Im vorliegenden Haftbefehl müsste eigentlich die Zahl der Tagessätze und somit die Zahl der Hafttage drinne stehen

Als Rechenbeispiel:

  1. Wurde er zu 100 Tagesätze a 5 Euro verurteilt, muss er 100 Tage absitzen.

2. Wurde er aber zu 50 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt, muss er "nur" 50 Tage sitzen. Verstanden?

Wenn du die Strafe bezahlst, ist er sofort raus. Zu den 500 Euro kommen dann vielleicht noch Verfahrenskosten hinzu (welche auch um ein Vielfaches höher sein können, als der Haftbefehl selber; die müsste man zur Abwendung nicht sofort zahlen, wandert dann aber später bei Verzug wieder ein ^^ )

Sorry Drizzt1977,

hatte Deine Antwort gar nicht gesehen. Du hast ja schon alles perfekt erklärt, hätte mir meine Antwort als sparen können

Sorry, soweit schon richtig. Allerdings muss er für die Verwaltungsaufwendungen nicht erneut einfahren. Rein Theoretisch ist zwar eine Erzwingungshaft möglich, wird aber nicht angeordnet wenn versuchte Zwangsvollstreckungen erfolglos waren. In der Regel werden solche Forderungen nach 3 Jahren ausgebucht und damit hat es sich dann.