Frage zum schulsanitätsdienst?

4 Antworten

Natürlich, zur Herzdruckmassage und ggf. für den Defibrillator muss der Oberkörper entkleidet sein.
Ich glaube, es ist ein wesentlich kleineres Problem, von einem Jungen oberkörperfrei gesehen zu werden als zu sterben.

Ja, ist es. Im Gegenteil wird von einer qualifizierten medizinischen Kraft ein Vorgehen entsprechend der aktuell gültigen Leitlinien gesetzlich erwartet und bei einer Reanimation gibt die Leitlinie vor den Oberkörper zu entkleiden.

In einer akuten medizinischen Notfallsituation gibt es eigentlich keine sexuelle Belästigung und selbst wenn einem deswegen jemand anzeigen sollte, ist das Entkleiden und natürlich auch die Herzdruckmassage durch einen männlichen Helfer durch das Vorliegen eines rechtfertigenden Notstandes nach §34 des Strafgesetzbuches (StGB) in diesem Fall gerechtfertigt. §34 StGB sagt: "Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum oder gegen ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig...".

Es gibt auch im Regelrettungsdienst RTW, KTW und NEF Besatzungen mit Helfern gleichen Geschlechtes (zwei Männern oder zwei Frauen), dann geht es auch nicht anders. Mfg.

Hi,

Wie ist dass, wenn zbs ein Mädchen ein Herzstillstand erlitt, die schulsanitäter (w und m) dazu ausgebildet sind?

Dann erfolgt neben dem zügigen Absetzen des Notrufs (über die 112) eine Herz-Lungen-Wiederbelebung entsprechend den Basismaßnahmen (BLS-Algorithmus), wenn vorhanden auch mit AED, durchgeführt.

Ist das Rechtlich dass (M) ihre Brust frei machen dürfte?

Natürlich ist es das - es ist nicht nur erlaubt, sondern auch ein Muss, die Brust freizumachen. Eine entsprechende rechtliche Regelung, die es verbietet, existiert nicht.

Etwaige Befindlichkeiten à la "sexuelle Belästigung" sind in dieser Notfallsituation vollkommen belanglos.

LG

Ist das Rechtlich dass (M) ihre Brust frei machen dürfte?

Natürlich. Soll er sie sterben lassen?