Innenhof Parkmöglichkeiten Verbot

8 Antworten

  1. Wenn Du eine "Knolle" bekommst, weil dein Fahrzeug im Halteverbot steht, dann ist das eben so. Du könntest ja eine Straße weiterfahren, wo eventuell kein Parkverbot besteht? Da wärst Du auch nicht der Einzige, der keinen Parkplatz direkt vor dem Haus hat.
  2. Du hast zwei Parkplätze gemietet, also darfst Du auch zwei Fahrzeuge auf dem Hof abstellen. Ob die nun grün oder rot sind, Sportcoupé oder Kombi, Quad oder Fiat - das ist unerheblich.
  3. Die Baufirma hätte das Fahrzeug Deines Freundes vermutlich mit einem Rangierwagenheber o. ä. aus dem Weg geräumt. Aber dazu ist es ja glücklicherweise nicht gekommen. Für einen Schaden hätte dann die Baufirma gehaftet - wenn sie es nicht vorgezogen hätte, gleich wieder abzuziehen und darauf zu warten, daß der Vermieter sich um eine ordentliche Baustelle kümmert. Das hätte die Baumaßnahmen und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Anwohner letztendlich auch nur verlängert.
  1. Wenn vor eurem Haus Parkverbot ist, dann darfst du da auch nicht parken, sondern musst das Auto eben weiter weg abstellen und laufen. Die Arbeiten bei Euch im Hof ändern ja nix am Parkverbot! Und ein mögliches Knöllchen musst Du auch ganz normal bezahlen.

  2. Wenn das Quad rechtlich als PKW angesehen wird, dann kannst du es auch statt Deines Autos da parken (und darfst es andererseits auch nicht einfach irgendwo im Hof abstellen, auch wenn du meinst, dass es nicht stört).

  3. Du hättest Dich sicher stur stellen können. Was hättest Du davon gehabt? Nix. Und wenn bei Bauarbeiten ein Auto beschädigt wird, muss der bezahlen, der es beschädigt, das ist klar, aber den Ärger habt Ihr genauso. Es ist schon besser, da auch mal ein bisschen kooperativ zu sein. Und wenn du so unkooperativ bist, dass der Bau sich deinetwegen verzögert, dann kann es dir auch passieren, dass du die Verzögerungskosten zahlen musst. Das wird notfalls vom Gericht entschieden, und da ist dann die entscheidende Frage, ob es dir zumutbar war, dein Auto wegzufahren.

FataMorgana2010  23.05.2012, 09:47

Da kann es dann schon sein, dass das Gericht sagt, es sei unzumutbar, ohne Vorankündigung wegfahren zu müssen - das hängt aber ganz konkret vom Einzelfall ab.

Wenn du ein Knöllchen kriegst, ist das dein Problem. Du kannst die Autos zwar momentan nicht auf deinem Platz abstellen, aber es zwingt dich ja keiner sie ins Halteverbot o.ä. zu stellen. Musst dir halt dann was suchen wo es erlaubt ist. Wenn du die Parkplätze gemietet hast kannst du draustellen was du willst. Fahrad, Motorrad, Quad, Auto, nichts, Anhänger usw. Wie es rechtlich ist wie lange dir der Vermieter Bescheid geben muss dass du die Plätze freihalten musst weiß ich leider nicht.

  1. auch für dich gilt die StVO
  2. wenn die parkplätze bei euch kostenpflichtig sind, dann kannst du nicht verlangen, für das Quad nichts zu zahlen
  3. nein
Tristanian  23.05.2012, 09:44

Mehr ist dazu nicht zu sagen DH !

  1. Deine KFZ solltest du irgendwo abstellen, wo kein Parkverbot ist.

  2. Wenn du zwei Stellplätze bezahlst, dann kannst du auch zwei Stellplätze benutzen.

  3. Du musst für deinen Vermieter nicht immer erreichbar sein. Ob die da bauen könnten, wenn dein Auto da steht, weiß ich nicht. Den Schaden hätte der Verursacher tragen müssen.

Stell doch dein Auto einfach woanders ab, solange die Bauarbeiten nicht abgeschlossen sind.