Frage zum Internetvertrag?

9 Antworten

Blöd...

Grundsätzlich seid Ihr in der Nachweispflicht, dass Ihr das Vertragsverhältnis gekündigt habt.

Der Anbieter kann ja schlecht nachweisen, dass er keine Kündigung bekommen hat.

Habt Ihr denn damals eine Kündigungsbestätigung erhalten?

Es erscheint mir aber merkwürdig, dass hier nie eine Zahlungserinnerung erfolgt ist.

Ich würde der Rechnung erst einmal schriftlich widersprechen (telefonisch macht man so etwas nicht).

Lauraleinx33 
Fragesteller
 07.03.2017, 15:58

Wir haben nie eine Rechnung bekommen, bis heute nicht.

Wir haben es nur auf dem Konto von meiner Mutter gesehen, als sie abbuchen wollten.

ChristianLE  07.03.2017, 16:01
@Lauraleinx33

Wie bereits geschrieben: Ihr solltet der Forderung schriftlich und mit Verweis auf die Kündigung, bzw. den nicht übersandten Mahnungen/Rechnungen widersprechen.

Dann wartet Ihr erst einmal ab, was dann passiert.

Wir haben es nur auf dem Konto von meiner Mutter gesehen, als sie abbuchen wollten.

 

Sehr merkwürdig...

wenn eine Einzugsermächtigung vorhanden ist, warum dann keine monatliche Abbuchung sondern erst nach 4 Jahren?

Lauraleinx33 
Fragesteller
 07.03.2017, 16:04
@ChristianLE

Verstehe ich auch nicht.

Es kam alles erst nach fast 4 Jahren.


Wir hatten auch eine Kündigungsbestätigung, aber beim letzten Ausmisten flog leider alles raus, weil ja wie gesagt, fast 3/4 Jahre nichts mehr kam.

EXInkassoMA  07.03.2017, 19:42
@Lauraleinx33

Die haben 1300 versucht abzubuchen ?

geheim007b  07.03.2017, 21:58
@Lauraleinx33

Auf die idee dem mal nachzugehen seid ihr nicht gekommen wenn monatlich wer abbuchen wollte? Und Konto war nie gedeckt, oder wurde immer zurückgebucht.

Lauraleinx33 
Fragesteller
 08.03.2017, 13:23
@geheim007b

Wir sehen doch, wer da abbuchen wollte? Da stand M-Net und da das Konto nicht ausreichend gedeckt war, hat es die Bank wieder zurückgebucht, das ganze ist 1-2 Monate her, danach kam nie mehr was und dann kam gestern ein Anruf von ihnen, mit diesem Inkassogelaber.

EXInkassoMA  08.03.2017, 16:44
@Lauraleinx33

Geh wie oben empf.vor (verjaehrung)und poste dann wieder

Es ist natürlich unglücklich, dass ihr die Kündigungsbestätigung nicht mehr habt. Ich würde mich an die Verbraucherzentrale in deiner Region wenden, die bieten Beratung an.


Deswegen sollte man immer Kümdigungsbestätigungen behalten. Da hilft jetzt nur noch ein Anwalt

Alles bis zum Jahr 2014 ist mit dem 31.12.2016 verjährt.

Habt Ihr einen Nachweis der Kündigung? Dann wäre es ja einfach das nachzureichen - im Idealfall natürlich per Einschreiben damals verschickt.

Bei der Höhe der Forderung und wenn Ihr keinen Nachweis der Kündigung habt und M-Net sich stur stellt, wird Euch leider nur der Gang zum Anwalt oder Verbraucherschutzzentrale bleiben.

Beim Umzug: war es nur wegen der 80 € oder war M-Net am neuen Standort vielleicht gar nicht verfügbar? Weil dann hättet Ihr ja damals ein Sonderkündigungsrecht gehabt - aber auch das müsstet Ihr halt irgendwie nachweisen können.

Lauraleinx33 
Fragesteller
 08.03.2017, 13:18

War am neuen Standort zwar verfügbar, aber die 80€ mitten im Umzug, der schon teuer genug war, waren nicht drin, da war Vodafone billiger mit 20€ Internet im Monat, ohne einmalige Kosten etc.

danielmannheim  08.03.2017, 17:35
@Lauraleinx33

Die Umzugsgebühr haben faktisch alle Anbieter (zwischen 50-80 €) und diese sind auch rechtsmäßig. Ein Sonderkündigungsrecht nach TKG steht einem nicht zu, wenn es am neuen Standort geht. Also vom Grundsatz hättet ihr dann nur fristgerecht kündigen können und M-Net hat nun vermutlich die Gebühr für die Restlaufzeit geltend gemacht. Versucht eine Kulanzlösung zu finden unter Einschaltung Anwalt oder Verbraucherzentrale.

Lauraleinx33 
Fragesteller
 10.03.2017, 13:17
@danielmannheim

Der Vertrag war sowieso ausgelaufen, also haben wir ihn direkt gekündigt.

danielmannheim  10.03.2017, 13:42
@Lauraleinx33

Was meinst du mit "ausgelaufen". Bei den meisten Anbietern steht in den AGB, dass der Vertrag 3 Monate vor Ablauf der 24 Monate Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden muss und sich ansonsten automatisch um 12 Monate verlängert. Tlw. gilt auch eine kürze Frist von 2 oder 1 Monat, aber wenn er sich dann einmal verlängert hat, wäre eben nicht einfach eine Kündigung möglich.

Lauraleinx33 
Fragesteller
 11.03.2017, 20:09
@danielmannheim

Wir wussten dass wir umziehen und haben ihn ordnungsgemäß der Kündigungsfrist gekündigt.