Darf sie mir einen blasen wenn ich 18 bin und sie 14?

5 Antworten

Dazu kann man gerne das Gesetz lesen, hier das StGB ab hier: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/BJNR001270871.html#BJNR001270871BJNG005002307

Für Kinder unter 14 greifen § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern und folgende.

Ab 14 bis 18 greift § 182 Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen:

"(1) Wer eine Person unter achtzehn Jahren dadurch missbraucht, dass er unter Ausnutzung einer Zwangslage
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Oralverkehr gehört hier genauso zu "sexuelle Handlungen" wie Geschlechtsverkehr. Entscheidend ist jeweils, ob eine Zwangslage vorlag. Dies wird häufig angenommen bei Abhängigen, also Schülern und Auszubildenden usw.

Dazu lese man auch Absatz 3 von § 182:

"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Gruß aus Berlin, Gerd

Du darfst! Ran ans Werk.

Hallo19980711  30.07.2020, 07:44

"Ran ans Werk" Die Arme 😉

Ab 14 hat ein Jugendlicher in Deutschland das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung. Dabei ist nicht wirklich eingeschränkt wie alt der Partner ist. Bis 21 gilt nichtmal die halbherzige Grenze, die der Gesetzgeber bei Ausnutzung fehlender Reife vorsieht...

Kurz gesagt: Rechtlich seid ihr auf der sicheren Seite!

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Freiwilligkeit natürlich vorausgesetzt: Ihr dürft alles machen, was ihr wollt. Vögeln, blasen, mit Nutella eincremen, ... ;-)

Jedenfalls in Deutschland und Österreich, denn hier wird man mit 14 sexualmündig und bestimmt selbst.

Also ggf. auch gegen den Willen der Eltern, die ab 14 den Sex auch nicht mehr verbieten dürfen (s. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html ).

Ausnahmen (hier möglich: Ausnutzung einer Zwangslage oder Sex gegen Bezahlung) bestätigen nur die Regel.

In der Schweiz hingegen hat man erst mit 16 die sexuelle Selbstbestimmung. Dort würdest Du auch den 3-jährigen Toleranzabstand knapp überschreiten.

Ansonsten: Sex ist Sex, und der umfasst alles von A wie Analsex bis Z wie Zungenkuss. Da wird in keinem Land unterschieden.

Einzig Österreich macht da einen Unterschied. Aber nur beim Sex von Sexualmündigen (Ü14) mit Sexualunmündigen (U14), was euch ja ohnehin nicht mehr betreffen kann.

Du darfst sie vögeln, wenn sie das will. Sie darf dir einen blasen, wenn sie das will. Solange du sie zu nichts nötigst oder einfach etwas machst was sie nicht möchte (sexuelle Nötigung/ Vergewaltigung) ist eure Beziehung vollkommen legal, auch in sexueller Hinsicht. Es kann auch sein, dass ich falsch liege aber ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man mit 14 mit jemandem Sex haben darf, der über 14, aber unter 21 ist. Sobald man 16 ist darf man Sex haben mit wem man möchte.
Viel Spaß, Secretly