Frage zu lauter Musik in der S-Bahn
Vor einigen Tagen sind ich und ein Schulfreund in die S-bahn/Stadtbahn gestiegen. Dort haben wir dann mit dem Handy laut dieses Lied hier gehört: http://www.youtube.com/watch?v=14H9SMSO2DQ. Der Interpret steht auf dem Index (wegen Mischung aus Sex und Gewalt), was bedeutet, dass die öffentliche Wiedergabe in Anwesenheit Minderjähriger eine Ordnungswidrigkeit (Jugendschutz, ist im Prinzip wie FSK Keine Jugendfreigabe bei DVD`s) darstellt. Es waren keine Minderjährigen anwesend. Irgendwann meldete sich ein anderer Fahrgast und sagte "Könnt ihr das bitte leiser machen?" ich sagte dann nur: "Nein, mit dem Handy kann ich machen, was ich will!" Mein Schulfreund meinte dann, man sollte es schon leiser machen, wenn es andere Stört. Es gab eine Diskussion. Kurz, bevor wir ausstiegen, dreht ich ein kleines bisschen leiser. Aber es störte doch niemanden, obwohl mein Schulfreund dies meinte (angeblich den anderen Fahrgast). Stimmte das? Muss ich den Wunsch des anderen Fahrgastes erfüllen? Wer war hier im Recht und was wäre Passiert, wenn ich nicht leiser gemacht hätte? PS: Der andere Fahrgast hat sich bei meinem Schulfreund auch noch für dessen Spruch bedankt!
10 Antworten
ich finds unverschämt in der sbahn laut musik zu hören. Hallo wozu gibts denn Kopfhörer? Wenn man z.b. lernen will oder so (und ja das kann man auch zuhause machen aber man kann die fahrtzeit auch sinnvoll nutzen) und dann sowas läuft kann sich keiner mehr konzentrieren. Der andere Fahrgast ist absolut im recht!
Der Fahrgast, der sich von der lauten Musik gestört hat, hatte Recht. Ein Blick in dei Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn (PDF, 758 kB), Nr. 6.1 genügt da um zu wissen, dass man im Zweifelsfall dafür auch von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden kann:
Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, […] können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.
Vergleichbare Beförderungsbedingungen mit ähnlichem Wortlaut gibt es auch bei anderen Betreibern, falls der in Deinem Fall abweichen sollte. In vielen Fällen ist das laute Abspielen von Musik sogar noch explizit untersagt.
Vergleichbare Beförderungsbedingungen mit ähnlichem Wortlaut gibt es auch bei anderen Betreibern, falls der in Deinem Fall abweichen sollte.
-oliberlin
Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
Und wer Google benutzen kann, der findet bestimmt die entsprechenden AGBs der Stadtwerke Bonn ;)
Kein Problem: Die Stadtwerke Bonn gehören zum Verkehrsverbund Rhein-Sieg, in deren Verkehrsmitteln wiederum die Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif Anwendung finden (PDF, 128,61 KB ). Dort finden wir den Punkt 3.2 Pflichten der Fahrgäste, Absatz 1:
Jeder Fahrgast muss sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und der Fahrzeuge so verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, seine eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern.
Auf Deutsch: Du hast gefälligst Deine Musik nur so abzuspielen, dass die niemandem auf die Nerven geht, und zwar ganz von selbst, ohne dass Dich dazu erst jemand auffordern muss!
Allein die Frage, ob laute Musik in der Bahn wen stören könnte, irritiert mich.. Aber ganz neutral gesagt, es gibt Beförderungsbestimmungen öffentlicher Verkehrsmittel, in denen meist sogar ganz deutlich geregelt ist, laute Musik zu unterlassen. Du kannst also "von der Beförderung ausgeschlossen werden". Du fliegst also raus. Mit Recht.
Ihr seid sicher nicht im Recht gewesen. In den Beförderungsbedingungen jedes Verkehrsunternehmens steht, dass man keine laute Musik, also keine Musik ohne Kopfhörer hören soll. Somit hätte euch das Personal rausschmeißen dürfen. Dass das Lied auf dem Index steht hat damit noch nichtmal was zu tun. Nebenbei, das ist asoziales Verhalten. Wenn sich alle Leute so verhalten würden, wäre unser Staat am Ende...
Wenn Du vor lauter Arroganz und Untolerantheit Deine Mitmenschen vergisst, dann wundere Dich nicht, wenn Du beim nächsten Mal die Bahn von ihrem Hausrecht gebrauch macht und Dich rauswirft! Dass das verboten ist, was Du gemacht hast, kann man an jedem Bahnsteig nachlesen. Also: Wenn Du als Mitmensch angesehen werde möchtest und Dich in unsere Gesellschaft integrieren möchtest, dann MUSST Du auch an andere denken. So war es schon immer!
Diese S-Bahn wird von den Stadtwerken Bonn betrieben!