Frage zu Kündigungsfristen bei Versicherungen (Unfallversicherung Provinzial)

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Hallo,

also für mich klingt das nach einer Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr, also einer gekoppelten Unfallversicherung mit eine Lebensversicherungsanteil. Wenn die Versicherung ruhend gestellt ist, dann solltest Du ja eh keine Beiträge mehr zahlen, also sehe ich im Moment kein Problem. Ebenso bezweifel ich, dass - wie hoermirzu formuliert - Du hier über den Tisch gezogen werden sollst. Die normale Kündigungsfrist für die meisten Schadenversicherungen (ausser Kfz) beträgt 3 Monate zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn die Versicherung zum Beispiel zum 01.02.2011 beginnt, musst Du bis zum 01.11.2010 kündigen.

Viele Grüße

Andreas

Die Kündigungsfrist müsste in Deinem Vertrag stehen.

Wenn man die Prämie für ein Jahr bezahlt hat, ist man für diesen Zeitraum versichert, kündigen kannst Du wahrscheinlich drei Monate (höchstens) vor Ablauf der Versicherungszeit.

Wenn man den Gedanken weiterspinnt, könnte man ab einem bestimmten Zeitpunkt überhaupt nicht mehr kündigen.

Wenn Du die Prämie nicht bezahlst, bist Du auch nicht versichert. Ruhen lassen heißt, kein Unfallschutz. Für genaue Auskunft frag den Konsumentenschutz. Ich fürchte, Du sollst über den Tisch gezogen werden.

Dies ist eine ganz normale Risiko Unfallversicherungen und die Zeit ,die ich beitragsfrei gestellt habe, wird an die reguläre Zeit "drangehangen" ..da hat die Lady am Telefon leider Recht...!! HG DerMakler

der Vertrag wurde ja auf Ruhend gestellt für ein Jahr - dann noch die Kündigungsfrist 1 Jahr - ergibt 2 Jahre. Ich hätte sie gleich gekündigt - denn eine Unfallversicherung muss man nicht unbedingt haben. Eventuell hast du auch eine Lebensversicherung-in der eine Unfallversicherung mit integriert ist. Ist keine Seltenheit - einfach mal die Verträge prüfen.

Naja, der Vertrag dauert ein Jahr und verlängert sich immer automatisch um ein Jahr wenn nicht spätestens 3 Monate vorher gekündigt wurde. Insofern macht 1-1=2 eben leider nicht Sinn meiner Meinung nach.

Herr lass Hirn vom Himmel fallen.

Der Unfallschutz in einer Lebensversicherung erhöht nur den Todesfallschutz bei einem Unfalltod, nicht jedoch eine Invaliditätsleistung bei Unfallfolgen. Bitte nur fundierte Antworten geben.

Die Höhe eines Beitrages einer Unfallversicherung definiert sich über das Risiko das der Versicherer trägt. Das heißt im Regelfall gibt es Berufsgruppe A (kaufmännisch tätig) und Berufsgruppe B (körperlich tätig)

Wenn der Vertrag seit 16 Jahren unangetastet ist, kannst Du prüfen, ob Du damals Gruppe B warst.

Hast Du im Moment kein Geld, weil Du ALG2 oder H4 bekommst, kannst Du 1. die Umstufung in die Gruppe A verlangen, was den Beitrag reduziert bzw. mit dem Leistungsbescheid eine Herabsetzung der Versicherungssummen beantragen. Die Provinzial wird Dir als öffentlich rechtlichem Versicherer dort entgegen kommen.

Nach diesen Änderungen, die die Laufzeit nicht verlängern sollte, kannst Du gleichzeitig eine Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt aussprechen.

Wenn ein Vertrag ruht, ist es richtig, das dieses ruhende Jahre die Vertragslaufzeit verlängert, denn in dieser Zeit bestehen ja keinerlei Pflichten für beide also kein Versicherungsschutz und auch keine Pflicht zur Beitragszahlung (was übrigens ein Entgegenkommen der Versicherung ist)