erhalte ich irgendeine Entschädigung von der Unfallversicherungversicherung?
einen schönen guten abend ,
ich habe vor 6 wochen einen unfall gehabt, ich bin gestürzt und habe mir auf einer veranstaltung eine offene daumengrundgliedfraktur und einen riss der strecksehne zugezogen . der rechte daumen wurde luxiert und ich wurde notoperiert . nun zu meiner frage , ich besitze eine unfallversicherug xxl bei der inter risk ... kann mir jemand sagen , ob man von denen jetzt eine geldleistung bekommt ?
SO WIE ICH ES LESE:: BIN ICH VERSICHERT WENN DER DAUMEN EINE FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNG BEHÄLT ODER EINE INVALIDITÄT BESTEHT .dann bekäme ich auch eine unfallrente . dann wären es 30%der vereinbarten summe. aber ab wann ist man invalide , bzw ab wann ist es eine funktionsbeeinträchtigung .
ich hoffe ja sehr, das ich den daumen wieder bewegen kann , wobei er im moment oberhalb steif ist, da sich innerhalb einer woche eine nekrose gebildet hat .
ich würde gerne erfahren , selbst wenn der daumen wieder wird , bekommt man trotzdem eine entschädigung , oder nur wenn der schlimmste fall eintritt
ich bin euch dankbar , über jede antwort, dir mich ein wenig aufklären könnte ... eigentlich dachte ich , man bekommt so eine art verletzengeld von der Uf versicherung.... aber bin mir gerade nicht wirklich sicher.. ich habe eine schadensanzeige ausfüllen lassen , wo ich die bankverbindung mit angeben musste ....
im vorraus schonmal lieben dank
lg jana
4 Antworten
Das kommt darauf an, was in den Versicherungsbedingungen zu deinem Vertrag steht.
Bei uns z.B. würdest Du für eine ambulante OP auch einen Betrag X erhalten.
Empfehlung - Versicherungsbedingungen lesen, oder Versicherungsvermittler anrufen.
SO WIE ICH ES LESE:: BIN ICH VERSICHERT WENN DER DAUMEN EINE FUNKTIONSBEEINTRÄCHTIGUNG BEHÄLT ODER EINE INVALIDITÄT BESTEHT .dann bekäme ich auch eine unfallrente . dann wären es 30%der vereinbarten summe. aber ab wann ist man invalide , bzw ab wann ist es eine funktionsbeeinträchtigung
Hi jana, bei den meisten Unfallversicherern kann frühestens nach 12 Monaten seit dem Unfalltag und spätestens nach 15 Monaten durch einen Arzt eine Invalidität (Dauerschaden) festgestellt und dem Versicherer gemeldet werden!
Die Entschädigung rechnet sich dann anhand deiner Gliedertaxe und inwiefern der Anteil der Funktionsbeeinträchtigung wirklich ist!
Gruß siola55
Hallo jana, um deine Frage genau beantworten zu können, müsste man die versicherten Leistungen schon näher kennen.... Aber mal soviel zur Erklärung.... Der grundbaustein jeder Unfallversicherung ist die Invaliditätsumme.... Die besteht aus der grundsumme und einer Progression oder alternativ auch Mehrleistung... Nach abgeschlossener Behandlung / reha wird ein gutachterlicher Arzt ein Gutachten erstellen. Je nach gliedertaxe Tabelle ist ein Daumen 20 bis 30 Prozent in der gliedertaxe Tabelle hinterlegt. Der Gutachter wird festlegen zu welchem Anteil der Daumen dauerhaft eingeschränkt bleibt. Ein steifer Daumen wird oft zu 8/10 eingestuft. Das bedeutet bei einer Invaliditätsumme von 100.000 Euro und 20% nach gliedertaxe Tabelle, das Du 80 Prozent der 20% erhalten würdest.... Entspricht 16% aus der Invaliditätsumme. Die Progression beginnt je nach Tarif meistens bei 20% und erhöht die Invaliditätsumme in progressiven Schritten.... Bedeutet grob gesagt, bei zwanzig Prozent Invalidität erhöht sich die Summe um ein paar Prozent, bei 50prozent ist die Invaliditätsumme ca. Doppelt so hoch wie angegeben, bei 75% ca. Verdreifacht und bei 100 % verfünffacht (entspricht 500% Progression) beim Daumen, selbst wenn er amputiert wird, kann es nur zu einer geringen Progression kommen. Um eine lebenslange unfallrente zu erhalten die bei 30 Prozent beginnt, muss du schon eine sehr teure gliedertaxe Tabelle haben (Daumen 30% und 10/10 eingeschränkt oder amputiert) wenn ein weiterer bleibender Schaden vorliegt wird addiert. Dann ist man vielleicht schnell bei 30% oder mehr. Evtl. Sind auch Bänder- sehnen- und Kapselrisse versichert und kann in deinem Fall sofort zu einer kleinen vorab Auszahlung führen. Manchmal ist auch Schmerzensgeld versichert, das greift bei Knochenbrüchen und muskelrissen und führt auch bei deinem Fall zu einer kleinen vorrauszahlung. Um genaueres sagen zu können, müsste man deinen Tarif, die gewählte gliedertaxe Tabelle, die Progressions- Höhe und Tabelle, die optionalen Einschlüsse und das abschließende Gutachten kennen. Oft sind auch Serviceleistungen mit versichert, in dem Fall bekommst du evtl eine erstklassige Reha von Deiner Unfallversicherung. Wichtig ist, den Unfall unverzüglich deiner Versicherung zu melden.
Gibt es denn bleibende Schäden?
Kannst du dadurch deinen Beruf nicht mehr ausüben?