Frage zu Bewehrung und Geldstraffe?

7 Antworten

So wie Du es in Deiner Frage schreibst ist der Beschluß ergangen, allerdings ist er noch nicht rechtskräftig. Somit könnte noch eine kleine Chance bestehen.

Du schreibst:

ich weiss ich bin wirklich dumm wie ich sowas verseumen

Das ist leider richtig, darum solltest Du Dich an einen Anwalt wenden (der allerdings auch nicht billig ist). Oder die Strafe antreten, wenn die Ladung zum Strafantritt von der StA kommt.

kannst du versuchen, macht immer einen guten eindruck

ich verstehe euch nicht, wie man so dumm sein kann

du hättest dich gemeldet, da einen vom pferd erzählt und blablablabla

alles wäre gut gewesen

jetzt gehst du für 700 € in den knast

kannst du mir für meine studien erklären, was du dachtest, passiert?

sie vergessen dich?

wo hast du deine chance genau gesehen, mit deinem verhalten durchzukommen?

oder denkst du nicht über die folgen deines handelns nach und planst dein handeln danach?

Das kommt darauf an welches schreiben du bekommen hast. Wenn du einen haftbefehl hast, in welchem eine frist zur zahlung oder haftantritt angegeben ist, kannst du noch bezahlen.

Wenn es so stimmt wie du schreibst, dass deine bewährung bereits aufgehoben wurde und du zur haft antreten sollst, kann dies auch durch zahlung nicht mehr rückgängig gemacht werden. 

Am besten du suchst einen anwalt auf und fragst dort nach, oder meldest dich beim gericht.

1. Als Du verurteilst wurdest, hat man Dir gesagt, dass die Zahlung von 1.000,- eine Bewährungsauflage ist und keine Strafe. Wenn Du die Bewährungsauflage nicht erfüllst, kann die Bewährung widerrufen werden. Der Beschluss ist nun ergangen.

2. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig, weil erst gestern zugestellt.

3. sofortige Zahlung der 700,- Euro und Widerspruch. Begründung: Du wurdest arbeitslos und konntest nicht mehr die Raten zahlen.

4. Zu 99 % geht das dann in Ordnung, aber Du weißt, was Du heute zu tun hast.

Dir wurde auf jeden Fall mitgeteilt, welche Konsequenzen ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen haben wird.

Ich weiß nicht, ob die Richterin überhaupt Handlungsspielraum hat.