Freiheitsstrafe 9 Monate auf 3 Jahre Bewährung - Führungszeugnis?

2 Antworten

Hier gilt die zehnjährige Frist des § 46 Abs. 1 Nr. 2 l BZRG.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Sergej1985 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:00

Danke, ich meine aber nicht Zentralregister sondern Führungszeugnis. Es sind zwei unterschiedliche Sachen.

Sergej1985 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:03

@ DogDiego

bist du sicher dass du Führungszeugnis meinst und nicht Zentralregister????

DogDiego  28.06.2018, 14:05

Entschuldigung, ja Du hast insoweit natürlich vollkommen recht.

Die Frist zur Tilgung beträgt 3 Jahre bei einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen wurde und im Register keine weiteren Eintragungen vorhanden sind.

Sergej1985 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:07
@DogDiego

@DogDiego

ok. dann müsste es ja am 05.06.2016 getilgt sein.

Was passiert wernn ich 2014 3 Tagessätze wegen Beamtenbeleidigung hatte? Ist dann nicht die 5 Jahresfrist zu nehmen? ab 05.06.2013 oder 30 Tage später also ab 05.07.2013

Sergej1985 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:07
@Sergej1985

lieber hätte ich den in der Hand und wäre 100% sicher. Aber die Behörde sagt es kann derzeit bis 5 Wochen dauern...:-(

kevin1905  28.06.2018, 14:10
@Sergej1985

Bei einer zweiten Verurteilung steht diese drin.

Sergej1985 
Fragesteller
 28.06.2018, 14:13
@kevin1905

@kevin1905

Sicher? die zweite ist ja nur 3 Jahresfirst wenn überhaupt also auch seit 2017 draussen.

Die Frage ist eher ob sich durch die zweite Veruteilung die Frist der ersten vbon 3 auf 5 verlängern kann und wenn ja ab welchem zeitpunkt.

Denn wenn es ab 05.06.2013 ist ist die 5 jahres Frist am 05.06.2018 verstrichen

Die steht 10 Jahre drin, wenn Du nichts neues angestellt hast. Sonst gehen diese natürlich von vorne los.

Löschung also 2023.