Geldstrafe auf Bewährung, was bedeutet das genau?

9 Antworten

Hat ein Angeklagter eine Geldstrafe verwirkt (erhalten), die 180 Tagessätze nicht übersteigt, so kann ihn das Gericht nämlich nach § 59 StGB verwarnen, die Strafe bestimmen und sich die Verurteilung zu dieser Geldstrafe vorbehalten (sogenannte “Verwarnung mit Strafvorbehalt“). Die Geldstrafe wird also zur Bewährung ausgesetzt.

Voraussetzungen sind:

Es muß die Erwartung bestehen, daß der Angeklagte künftig auch ohne die Verurteilung keine Straftaten mehr begehen wird.

Es müssen besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung der Strafe entbehrlich machen. Diese Umstände müssen nach der Rechtsprechung aber nicht den “Stempel des Außergewöhnlichen” tragen, so daß auch übliche Strafmilderungsgründe derartige Umstände darstellen können.

Letztlich darf die Verteidigung der Rechtsordnung nicht entgegenstehen. Die Entscheidung, von der Verurteilung abzusehen, muß also vereinfacht gesprochen für den Normalbürger nachvollziehbar sei.

Dieser Fall kommt selten vor, oft wird die Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt.

JotEs  14.03.2013, 10:42

Bitte nicht guttenbergen, sondern die Quelle nennen!

aber wie wäre es denn z.b wenn er straffällig wird (was ich ja mal partou nicht hoffe und nicht von ausgehe ;) )? Ist es dann so, dass er die Geldstrafe zahlen muss und dann für die neue Straftat durch das Gericht einen neuen Beschluss bekommt oder ist es so das er die Geldstrafe zahlen muss, für diese Geldstrafe auch nochmal ein neuer Beschluss kommt weil er ja quasi gegen die Auflage verstoßen hat nichts dummes zu tun und zusätzlich kommt nochmal für die neue Straftat auch ein weiterer Beschluss? Quasi 2 neue Gerichtsbeschlüsse? Oder nur "Zahl die Geldstrafe und für den anderen Fall wirst du sehen was für ein Beschluss kommt".

Wenn nur die Geldstrafe verhängt und zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss Dein Bruder zahlen, wenn er gegen die Bewährungsauflagen verstößt oder sonst irgendwie straffällig wird.

Ist es nicht so, dass er eine Geldstrafe bekommen hat UND zwei Jahre auf Bewährung ?! Das bedeutet, er dass er sich in den nächsten zwei Jahren nichts zu schulden kommen lassen darf. Wenn, dann er kommt er ins Gefängnis.

Gegen deinen Bruder wurde offenbar eine "Verwarnung mit Strafvorbehalt" ausgesprochen. Das bedeutet, dass er zwar schuldig gesprochen und ihm eine Strafe angedroht wurde, er aber (noch) nicht zu dieser Strafe verurteilt ist. Statt dessen wurde er verwarnt und das Gericht behält sich vor, ihn nachträglich zu der angedrohten Strafe zu verurteilen, falls er innerhalb der gleichzeitig festgesetzten Bewährungszeit gröblich oder beharrlich gegen die Auflagen und Weisungen verstößt oder eine neuerliche Straftat begeht.

Dazu aus dem StGB:

§ 59 Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt
(1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn
1. zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird,
2. nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und
3. die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet.

Für den Fall, dass sich der Verwarnte nicht bewährt bzw. nach Ablauf der Bewährungsfrist gilt:

§ 59b Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe
(1) Für die Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe gilt § 56f entsprechend.
(2) Wird der Verwarnte nicht zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt, so stellt das Gericht nach Ablauf der Bewährungszeit fest, daß es bei der Verwarnung sein Bewenden hat.

und aus dem angesprochenen § 56f:

§ 56f Widerruf der Strafaussetzung
(1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn die verurteilte Person
1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat,
2. gegen Weisungen gröblich oder beharrlich verstößt oder sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers beharrlich entzieht und dadurch Anlaß zu der Besorgnis gibt, daß sie erneut Straftaten begehen wird, oder
3. gegen Auflagen gröblich oder beharrlich verstößt.

Der Widerruf der Strafaussetzung führt dazu dass der Täter zu der vorbehaltenen Strafe verurteilt wird und diese dann zahlen muss. Dabei wird aus der vorbehaltenen Strafe und der Strafe für die neuerliche Tat eine Gesamtstrafe gebildet.