Frage müssen alle beide Verträge Unterschrieben sein damit der Vertrag auch gilt oder reicht es wenn

7 Antworten

Theoretisch reicht es wenn ein Vertrag unterschrieben ist.

Zwei Verträge gibt es, dass es jeder Vertragspartner auch beweisen kann.

Wenn ich einen Vertrag unterschriebe und ich habe diesen Vertrag selbst nicht, dann kann ich ja nie beweisen, dass ich den Vertrag unterschrieben habe.

Wenn beide einen Vertrag haben können es beide beweisen.

Wenn du beispielsweiße einen Mietvertrag unterschreibst und deine eigenen Ausvertigung wurde vom Vermieter unterschrieben aber nicht von dir, dann ist der Vertrag deshalb trotzdem Gültig. Dass du deinen eigenen Vertrag nicht unterschrieben hast wäre in diesem Fall auch nicht schlimm, da du ja jeder Zeit unterschreiben kannst.

KingTawa 
Fragesteller
 21.08.2014, 13:49

Aber es könnte mir doch auch nützlich sein wenn ich meinen nicht Unterschrieben habe z.B. wenn ich aus dem Vertrag kommen will . Wenn der eine Unterschrieben ist der vom Vermieter und bei meinen die Unterschrift von mir fehlt ?

yudothis  21.08.2014, 14:38
@KingTawa

nein - deshalb kommst du auch nicht aus dem Vertrag raus. Im prinzip ist der Vertrag des Vermieters ja alleine auch schon gültig

Du musst einen Vertrag haben, auf dem die andere Vertragspartei unterschrieben hat, damit du deine Ansprüche aus dem Vertrag geltend machend kannst. Alles andere kann dir egal sein.

Deine Kopie sollte zumindest auch die Unterschrift deines Vertragspartners tragen. Zwingend notwendig ist es aber nicht. Es hilft dir nur bei Streitigkeiten zu beweisen, dass du auch ein Vertragspartner bist.

KingTawa 
Fragesteller
 21.08.2014, 13:31

Hilft mein Vertrag mir dann auch (z.B. zu sagen das ich nicht Einverstanden war mit dem Vertrag ) ??? Weil wenn bei meinen Vertrag keine Unterschrieft von mir ist könnte man ja behaupten z.B. man habe in nicht Unterschrieben . Oder sehe ich das falsch ??

jochenprivat  23.08.2014, 14:26
@KingTawa

Wenn dein Vertragspartner einen Vertrag mit deiner Unterschrift hat, dann ist er auch gültig. Wenn auf deiner Kopie keine Unterschrift von dir ist, ist das völlig egal.

Es genügt wenn das Exemplar des Vertragspartners deine Unterschrift hat und umgekehrt muss das Exemplar das du hast, die Unterschrift des Anderen haben.

Beide Verträge müssen unterschrieben sein.

KingTawa 
Fragesteller
 21.08.2014, 13:15

Danke für die schnelle Antwort . Und du bist dir sicher das beide Unterschrieben sein müssen .

user2505  21.08.2014, 13:17
@KingTawa

Wichtig ist für jeden, dass sein Exemplar durch den anderen unterschrieben ist.