Untermietvertrag mit 17-Jähriger. Müssen beide Eltern unterschreiben oder reicht ein ges. Vertreter?

3 Antworten

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Wenn es um Verträge minderjähriger geht, müssen stets beide gesetzlichen Vertreter unterschreiben. Das betrifft zunächst das Vertragsrecht. Beim Mietvertrag ist weiterhin zu beachten, dass jemand das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In der Regel sind das eben die gesetzlichen Vertreter, muss aber so nicht sein. Stimmt derjenige also dem Aufenthalt im Untermietsverhältnis nicht zu, besteht ggfs. der Mietvertrag, der vermeintliche Mieter darf aber die Mietsache nicht nutzen, weil er sich dort nicht aufhalten darf. Das Ganze führt meistens zu ziemlichem Durcheinander, wenn das alles nicht vorher geklärt und passend unterschrieben ist.

Meinste ich sollte dann noch irgendwas zusätzliches reinschreiben? Ich bin da etwas ratlos... Sie wird halt auch nur höchstens 2 Monate "minderjährig" hier wohnen - bis sie im September 18 wird...Muss ich dann eigentlich einen neuen Vertrag machen, sobald sie 18 ist?

@Illuminator

Ich würde mit den gesetzlichen Vertretern klären, ob irgendjemand sonst das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Wenn das nicht so ist, reicht es aus, wenn Du von beiden gesetzlichen Vertretern die Unterschrift im Mietvertrag hast. Du solltest die Position "gesetzliche Vertreter" in jedem Fall deutlich machen. Z. B. Die gesetzlichen Vertreter, Frau .... und Herr .... stimmen diesem Vertrags zu. Datum Unterschrift.

Außerdem lass Dir dann noch die Unterschrift der Untermieterin geben. In dem Moment, wo sie 18 wird, trifft sie das volle Vertragsrecht.

Wenn Du ganz sicher gehen willst, befristet den ersten Vertrag doch bis zum 18. Geburtstag, mach einen neuen unbefristeten mit dem gleichen Inhalt ohne den Absatz der gesetzlichen Vertreter und lass ihn Dir neu unterschreiben. Damit sollte die junge Dame kein Problem haben. Dann wird ihr auch sicher deutlich, dass sie ab sofort selbst Verantwortung für das Mietverhältnis trägt. Hat sie selbst kein Einkommen, empfehle ich, Dir für die Miete einen Bürgen einzusetzen, der im Notfall zur Kasse gebeten werden kann.

Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit helfen.

Derjenige der das AufenthaltsbestimmungsRecht hat.

Beide...

muss ich dann im Vertrag nur die Namen der beiden Eltern reinschreiben oder noch zusätzlich "gesetzlicher Vertreter"?

@Illuminator

Es kommt darauf an, mit wem Du den Vertrag machst. Wenn er mit der Minderjährigen ist, dann muss klar gekennzeichnet sein, wer die gesetzlichen Vertreter sind. Du kannst aber das Mietverhältnis auch mit den Eltern als Zweitwohnung machen. Dann brauch die Minderjährige gar nicht unterschreiben, weil sie mit dem Vertrag als solchem haftungsrechtlich nichts zu tun hat.