Frage an angezeigte „Ladendiebe“?

2 Antworten

Bei Erwachsenen: Ein Strafbefehl über 30 TS ist die Regel für einen ersten Diebstahl. Mit Glück auch für den zweiten. Da gibt es dann keine Verhandlung und keinen Eintrag, auch keine Einstellung.

ichhabnefrag123 
Fragesteller
 31.12.2021, 20:05

Erstmal danke für deine liebe Antwort!
Da dies nicht die Regel ist und Strafen insgesamt variieren, wollte ich mich direkt an Personen richten, die eigene Erfahrungswerte mitteilen können :)

Bei Jugendlichen gibt es grundsätzlich keine Geldstrafen und Tagessätze. (Welches Einkommen sollte dem auch zu Grunde gelegt werden?)

Da es um den Erziehungsgedanken geht, sind Sozialstunden der Klassiker.

ichhabnefrag123 
Fragesteller
 01.01.2022, 12:33

Es geht um Erwachsenenstrafrecht :)

Trotzdem vielen lieben Dank für eine Antwort!!!