Frage an angezeigte „Ladendiebe“?
Hallo liebe Mitleser!
Diese Frage richtet sich an all diejenigen, die (mind.) zweimal wegen Ladendiebstahls angezeigt worden sind, und dessen (mind.) zweiter Diebstahl, gemäß 153a, gegen eine Geldauflage eingestellt worden ist
oder
die eine Strafe von Tagessätzen bezahlen mussten:
Wie hoch war der entwendete Wert?
und
wie hoch war eure Geldauflage bzw. die Anzahl an Tagessätzen?
Danke im Voraus und einen guten Rutsch!
2 Antworten
Bei Erwachsenen: Ein Strafbefehl über 30 TS ist die Regel für einen ersten Diebstahl. Mit Glück auch für den zweiten. Da gibt es dann keine Verhandlung und keinen Eintrag, auch keine Einstellung.
Erstmal danke für deine liebe Antwort!
Da dies nicht die Regel ist und Strafen insgesamt variieren, wollte ich mich direkt an Personen richten, die eigene Erfahrungswerte mitteilen können :)
Bei Jugendlichen gibt es grundsätzlich keine Geldstrafen und Tagessätze. (Welches Einkommen sollte dem auch zu Grunde gelegt werden?)
Da es um den Erziehungsgedanken geht, sind Sozialstunden der Klassiker.
Es geht um Erwachsenenstrafrecht :)
Trotzdem vielen lieben Dank für eine Antwort!!!