Ist verbale Beleidigung gem. § 185 StGB unter "Duz-Freunden" strafbar?

Warum lügst du?

wie meinen?

7 Antworten

Von Experte DerSchopenhauer bestätigt
Ist es nicht so, dass "Arsxxloch" unter Duz-Freunden die sich auf Augenhöhe stehen anders beurteilt werden muss als wenn dies zu einer Person, mit der man "per Sie" ist gesagt wird?

Es kann sein. Aber es muss nicht.

Eine Beleidigung wird nicht am Wort festgemacht. Es kommt auf die Ehrverletzung an, die damit transportiert werden soll. So kann der Ausdruck "Du Esel" in dem einen Kontext beleidigend sein, in einem anderen aber überhaupt nicht.

Was könnte ich meinem Spezl raten damit die Sache von der Staatsanwaltschaft ohne Auflage eingestellt wird?

Das kommt maßgeblich auf den Kontext dieser Ausdrucke an. Da es sich aber maximal um eine Beleidigung unter Freunden/Bekannten handelt, dürfte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen. Die Tat berührt nicht den Rechtsfrieden über den Kreis der Beteiligten hinaus. Zudem schert sich niemand um derlei Kraftausdrücke unter Bekannten. Es könnte daher durchaus sein, dass das Verfahren (unter Verweisung auf den Privatklageweg) nach § 170 II StPO eingestellt wird.

 Da es sich aber maximal um eine Beleidigung unter Freunden/Bekannten handelt, dürfte kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegen. Die Tat berührt nicht den Rechtsfrieden über den Kreis der Beteiligten hinaus.

Danke. Das sehe ich auch so. Was könnte ich ihm raten? Soll er sich überhaupt zur Sache äußern? Soll er angeben, dass derlei Ausdrücke in der Vergangenheit mitunter auf Gegenseitigkeit beruhten, der Kläger also mitunter ebenfalls solche Begriffe verwendete (allerdings verbal und nicht per whatsapp)?

@dasistnett

Er muss sich nicht zwingend zur Sache äußern. Er darf schweigen. Das wäre hier auch keine ganz dumme Idee.

Er könnte sich auch knapp geständig einlassen. Indem er einfach schreibt (oder ankreuzt), dass er die ihm vorgeworfene Tat zugibt. Immerhin kann er es angesichts der Beweislage ohnehin kaum nachvollziehbar leugnen. Ein von Alien kurzzeitig entführtes Handy dürfte jedenfalls nicht sehr glaubwürdig sein (tatsächlich so schon gelesen!). Bei geständigen Beschuldigten fällt die Einstellung oft leichter...

Ich denke aber, dass es nicht sonderlich gut wäre nun mit dem Finger auf den anderen zu zeigen. "Der hat aber früher auch schon 'Blödmann' zu mir gesagt!" oder "Der ist sonst immer so gemein zu mir!" sind Sätze, die die eigene Verantwortung für die Tat kleinreden wollen. Bei einer solchen Haltung ist jedoch nicht zu erwarten, dass der Täter verstanden hat falsch gehandelt zu haben. Er sieht sich ja selbst als Opfer und versucht sein Fehlverhalten zu rechtfertigen wo es keine Rechtfertigung gibt.

Was hier am sinnvollsten ist, kann ich nicht sagen. Ich kenne ja die Akte nicht...

@Grinzz

Ok, vielen Dank

@dasistnett

Gibt es eigentlich schon etwas Neues? Wie ist das Verfahren weiter gegangen? Immerhin liegt die Frage ja bereits etwas zurück...

Viele Grüße

@Grinzz

Auf Rat seines Anwaltes hatte sich mein Kumpel schriftlich für die Beleidigung beim Anzeigeerstatter entschuldigt. Das Verfahren wurde dann mangels öffentlichem Interesse ohne weitere Auflagen eingestellt. Genau so wie Du es vorhergesagt hast.

Vielen Dank nochmal !!!!

"Grinzz" hat ja schon einen guten Betrag gepostet.

Es kommt immer auf den Kontext an - wenn solche Ausdrücke laufend gegenseitig benutzt werden, ist es keine Beleidigung.

Ein Beispiel aus der Praxis - "Zecken aus Lüdenscheid"

ArbG ist Dortmund-Fan - ArbN ist Schalke-Fan

Der ArbN bezeichnet in einer Unterhaltung über Fußball den ArbG als "Zecke" - daraufhin kündigt der ArbG dem ArbN wegen Beleidigung.

Die Kündigung war unwirksam, denn "Zecke" wäre im Rahmen des Fußballbereiches hinzunehmen, weil das bei den Fans eine übliche, wenn auch nicht nette, Bezeichnung für einen Dortmund-Fan/für Borussia Dortmund sei - daher ist es, in diesem Zusammenhang, keine Beleidigung.

Es kommt immer auf den Kontext an - wenn solche Ausdrücke laufend gegenseitig benutzt werden, ist es keine Beleidigung.

Ok Danke. Solche Ausdrücke wurden tatsächlich in der Vergangenheit immer wieder gegenseitig benutzt. Allerdings mündlich und nicht schriftlich per whatsapp. Daher nicht zu beweisen ....

Das wird von der Staatsanwaltschaft zu 100 Prozent auf den Privatklageweg verwiesen und diesen sind fast alle "Opfer zu bequem zu beschreiten.

Ok Danke.

Arsc. hlo-ch ist keine Beleidigung

W.ich- ser schon.

Wird nur auf Antrag verfolgt, ne einfache Anzeige reicht da nicht.

Er sollte ma mit seinem Kumpel reden und sich einen Beratungsschein für einen Anwalt holen.

Anträge kann man zurückziehen.

A-Loch genauso wie Wich.. -ser, kein rechtlicher Unterschied.

Strafantrag wurde gestellt, sonst wäre kein Anhörungsbogen verschickt worden.

@dasistnett
Strafantrag wurde gestellt, sonst wäre kein Anhörungsbogen verschickt worden.

Das muss nicht sein. Abgesehen davon, dass Strafanträge gerne auch mal übersehen oder vergessen werden (besonders von der Polizei), ist ein fehlender Strafantrag für die Polizei meist kein Hindernisgrund. Er hindert nur die StA an der Erhebung der Anklage.

Zudem beträgt die Antragsfrist 3 Monate - sind die denn schon rum?

@Grinzz

In dem Schreiben der Polizei steht "..laut Strafanzeige bezeichneten Sie Herrn XXX als ..." . Drum gehe ich davon aus, dass die Staatsanwaltschaft tätig werden muss, ob sie will oder nicht.

@dasistnett

Das muss die StA so oder so... Die Frage ist aber wie intensiv sie prüft.

Meistens wird zuerst bei der Polizei Anzeige erstattet. Die Polizei ermittelt und sendet die Akte anschließend zur StA. Diese entscheidet dann über die Anklage/Einstellung oder über weitere Ermittlungen. Stellt die StA gleich zu Beginn fest, dass ein Strafantrag fehlt, stellt sie das Verfahren ohne weitere Prüfung ein (sofern nicht Anhaltspunkte für andere Straftaten - relative Antrags- oder Offizialdelikte - vorliegen).

Aus dem zitierten Satz könnte ich jetzt keine Rückschlüsse darauf ziehen, dass die Akte überhaupt mal bei der StA war.

Aber es ist müßig darüber zu philosophieren. Denn wenn der Beamte bei der Anzeigenaufnahme aufgepasst hat (und das ist der Regelfall), dann liegt vermutlich ein Strafantrag vor.

@Grinzz

Ok, vielen Dank. Ja, meistens fragen doch die Beamten im Anschluss der Vernehmung ob man Strafantrag stellen möchte.

Soll sich mein Spezl im Anhörungsbogen zum Sachverhalt äußern oder soll er nur seine Personalien bestätigen?

@dasistnett
Ja, meistens fragen doch die Beamten im Anschluss der Vernehmung ob man Strafantrag stellen möchte.

Korrekt. Wenn die Anzeige aber nicht auf der Wache, sondern am Tatort erstattet wurde, online oder auch per Brief, kann dies im Anschluss aber auch schnell vergessen werden.

Soll sich mein Spezl im Anhörungsbogen zum Sachverhalt äußern oder soll er nur seine Personalien bestätigen?

Siehe dazu unter meiner Antwort.

@dasistnett

Eine Beleidigung muss in Deutschland einen Bezug zu GG §1 aufweisen. Das tut der Begriff A**loch nicht.

lg

@dasistnett

Und was die Polizei erzählt ist so wichtig wie ne grüne Ampel am anderen Ende der Stadt.

Aktenlage = Foto vom Chat

Chats sind als Beweis selten zulässig aber es ist halt Ermessenssache.

Du kannst nix tun und abwarten und dann reagieren.

Oder einen Anwalt reinschauen und beraten lassen. Soweit deckt das ein Beratungsschein ab.

@dasistnett

Anhörungsbogen = Schuldgeständnis, was du sagst, wird gegen dich verwendet.

@rudinuss36

Ok Danke, das ist einleuchtend, ich gebe das so weiter.

@rudinuss36
Eine Beleidigung muss in Deutschland einen Bezug zu GG §1 aufweisen.

Jein. Die Beleidigung ist ein Ehrverletzungsdelikt. Es bezieht sich auf die jedem Menschen innewohnende Ehre. Das ist mit der Würde des Menschen aus Art. 1 I GG nicht gleichzusetzen!

Allerdings hat die Beleidigung mit dem allg. Persönlichkeitsrecht zu tun, welches auf Art. 2 I iVm Art. 1 I GG hergeleitet wird.

Das tut der Begriff A**loch nicht.

Doch. Durch eine Bezeichnung als Arschl**h will man (meistens, kontextbezogen!) in ehrverletzender Weise seine Miss- oder Nichtachtung einem anderen gegenüber zum Ausdruck bringen. Genau das ist die dem § 185 StGB innewohnende Beleidigung. Wer sein Gegenüber als Arschl**h bezeichnet will damit in den seltensten Fällen seinen Respekt ausdrücken oder sein Gegenüber loben. Es handelt sich um ein klassisches Schimpfwort.

Chats sind als Beweis selten zulässig aber es ist halt Ermessenssache.

Das ist Blödsinn! Screenshots von Chats sind als Urkundsbeweis voll zugelassen. Das Problem ist oftmals nur, dass Geschädigte in diese Protokolle mehr hineinlesen, als da tatsächlich drin steht. Daher sind sie (je nach Fall) als Beweismittel untauglich. Hier jedoch geht es um eine Beleidigung in diesem Chat. Es ist daher überhaupt kein Problem diesen Screenshot zuzulassen.

Anhörungsbogen = Schuldgeständnis

Nein. In einem Anhörungsbogen kann man auch einen anderslautenden Sachverhalt angeben. Man kann auch einfach bestreiten. Es heißt ja Anhörungs- und nicht Zustimmungsbogen.

@Grinzz

Ich meinte auch nicht die Würde.

Auch ist deine Ehre nicht verletzt weil DU das denkst.

Dazu gibt es Definitionen in den Menschenrechten.

Hab das meiste nicht gelsen aber zum Schluss...

Bestreiten ist bereits ein Geständnis.

@rudinuss36
Dazu gibt es Definitionen in den Menschenrechten.

Na, auf diese bin ich jetzt aber mal gespannt... Du darfst hier gerne deine "Definitionen" verlinken oder zitieren 😉

Auch ist deine Ehre nicht verletzt weil DU das denkst.

Nein, das habe ich aber auch nicht geschrieben. Es kommt auf einen objektiven Betrachter an. Aber genau deshalb gibt es ja Staatsanwaltschaften und Gerichte, die so etwas objektiv zu bewerten versuchen.

Hab das meiste nicht gelsen (...)

Warum solltest du auch? Du hättest ja etwas lernen können 😜

Bestreiten ist bereits ein Geständnis.

Ich glaube, jedem Lesenden der auch nur ein bisschen Ahnung hat, sagt diese Aussage alles über deine Vertrauenswürdigkeit als Quelle 😂

Du sagst ja: "sie beschimpften sich".

Es war also die Absicht zu beleidigen und daher sind die Wörter auch als Beleidigung aufzufassen.

Ok, aber wie oft sagt der Vater zum volljährigen Sohn: "Du lausiger Nichtsnutz"? Ich finde, aus familiären Streitigkeiten oder solche unter Kumpels hat sich der Rechtsstaat rauszuhalten, Strafantrag hin oder her.

@dasistnett

Genau aus diesem Grund gibt es den Strafantrag.

Der Staat will nicht in jede familiäre oder kameradschaftliche Angelegenheit hineingezogen werden, deshalb erfordern viele Ehrdelikte oder leichte Vergehen eben diesen Strafantrag.

In dem Moment wo einer der Beteiligten den Strafantrag stellt, bittet er den Staat darum, sich der Sache anzunehmen.

Wenn die beiden sich wieder vertragen, kann der Antragsteller den Strafantrag ja zurückziehen.

@Meandor
Genau aus diesem Grund gibt es den Strafantrag.

Eben genau NICHT:

Der erwachsene, vom Vater als "lausiger, dreckiger Nichtsnutz" beschimpfte Sohn kann Strafanträge stellen so viel er will: Die Justiz würde nicht mal ein Ermittlungsverfahren einleiten. So was ist und bleibt Familienangelegenheit. Es gibt Freiräume wo sich die Rechtsprechung ganz bewusst heraushält.

@dasistnett

Der Sohn stellt Strafantrag. Die Polizei leitet das Verfahren ein, befragt Sohn und Vater und die StA stellt ein, da kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Der Grund für die Einstellung ist aber nicht, dass der Rechtsstaat an der Haustüre endet; sondern die StA hat zu entscheiden, ob die Öffentlichkeit ein Interesse daran hat, diese Tat zu verfolgen, und das hat sie im Regelfall nicht, da die Beleidigung letztlich nur eine Beleidigung war.

Unterstützt der Vater seine Ausführungen mit der einen oder anderen Ohrfeige, dann sieht die Sache ganz anders aus.

Zudem sehe ich persönlich an "lausiger, dreckiger Nichtnutz" noch keine Beleidigung. Ohne die Verhältnisse zu kennen sieht es für mich wie Meinungsäußerung aus.