Fotos im Ballett -verboten oder erlaubt?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Schwanensee / Das Russische Nationalballett Moskau

Donnerstag 03.01.2013 | 20:00 Uhr, Weser-Ems Halle, OLDENBURG


http://www.weser-ems-halle.de/data/pdf/AGBuHO.pdf

§ 14 Herstellung von Ton, Ton-Bild- und Bildaufnahmen

  1. Tonaufnahmen, Bildaufnahmen sowie sonstige Aufnahmen und Übertragungen der Veranstaltung aller Art (Radio, TV, Internet, Lautsprecher etc.) bedürfen vorbehaltlich der Zustimmung der beteiligten Urheber- und Leistungsschutzberechtigten auch der schriftlichen Zustimmung der WEH. Die WEH ist berechtigt, die Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines zu zahlenden Entgeltes abhängig zu machen.

Es ist aber auch eine Stilfrage, ob man bereit ist, andere zahlende Zuschauer zu nerven:

a) mit Kamerageräuschen, b) mit leuchtenden Displays, c) indem man anderen mit der Kamera die Sicht versperrt.

Ah okay dankeschön. In die Weser Ems Halle werde ich gehen, dann weiß ich Bescheid

Ich gehe morgen auch auf ein Ballettstück Schwanensee. In Stuttgart? :o Jedenfalls ich nehme eine Kamera mit. Wenn ich sehe, dass einige da auch Foto's machen werden, halte ich mich garantiert nicht zurück. Ansonsten, wenn nichts darüber steht oder mir keiner was sagt, werde ich Fotos machen. Wenn dann ein personal kommt und es mir verbietet, höre ich halt auf. Aber erst dann :D Liebe Grüße skykristen! c:

Ne ich geh nicht nach Stuttgart, bin hier nähe Bremen :p Hm ich denke ich werd das auch einfach so machen, ich denke da wirds bestimmt welche geben die fotografieren, ist ja eigentlich immer so :D

Da Du dann aber bereits gegen Urheberrecht und Hausrecht verstoßen hast, kann es auch passieren, dass Du nach Löschen der Aufnahmen bzw. Aushändigung des Negativfilms des Hauses verwiesen wirst.

Da stellt sich mir doch mal ganz allgemein die Frage: Warum ist es eigentlich heutzutage manchen Menschen nicht mehr möglich, eine Vorstellung zu genießen und nur die Bilder mitzunehmen, die sie im Kopf haben?

@electrician

Vlt weil ich ein Stück der Erinnerung jemandem zeigen will der sowas noch nie gesehen hat und auch nicht mehr die Möglichkeit dazu haben wird.

@Chendola

Gut, ist ein Argument, das ich nachvollziehen kann. Dennoch gibt es immer genügend offizielles Bildmaterial, das man kommentieren kann, wenn man eine Vorstellung besucht hat. Und da die Darsteller Profis sind, würdest Du den Unterschied zwischen den einzelnen Vorstellungen eh so gut wie nie bemerken.

@electrician

Mit welcher Begründung sollte man zum löschen der Aufnahme oder zur Rausgabe der Speicherkarte ( Film dürfte hier wohl nicht in betracht kommen) aufgefordert werden?

Wenn ich mir eine Speicherkarte kaufe habe allein ich das Recht zubestimmen wemm ich diese übergebe, völlig egal was ich damit fotografiert habe. Und an den Fotos halte auch ich allein das Urheberrecht und entscheide also allein ob ich diese Fotos lösche oder nicht.. Was ich nicht machen darf ist die Bilder zu veröffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Und dieser Punkt ist sehr viel schneller erfüllt als man glaubt. Schon wenn ich die Bilder auf meinen PC lade und diese einem Nachbar zeige kann ich gegen das veröffentlichungs verbot verstossen haben.

@Onkel1887

Mit welcher Begründung? Wenn Du mich gegen meinen Willen fotografierst (keine ungeordnete Gruppe im öffentlichen Raum, meine Person im Fokus), so verletzt Du meine APR. Und glaube mir: Ich würde Dich auch unter Zuhilfenahme von Staatsgewalt (besser bekannt als "Polizei") dazu zwingen, dass das Foto von mir unwiederbringlich vernichtet wird. APR heißt übrigens "Allgemeines Persönlichkeitsrecht" und läßt sich nachlesen.

Natürlich gehört Dir die Speicherkarte und natürlich dürftest Du das im Zweifelsfall auch noch einmal vor einem Richter bestätigen. Da spricht dann wirklich nichts dagegen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, so vermutest Du, dass Du Deine Nachbarin heimlich unter der Dusche ablichten darfst, solange Du die Bilder nur "für persönliche Zwecke" verwendest... (dem ist nichts mehr hinzuzufügen)

Fotografieren darfst Du nur mit einer entsprechenden Genehmigung. Da Kameras nicht absolut geräuschlos sind, wird man Dir diese vermutlich nicht geben. Auch die Fotografen der Presse nutzen in der Regel eine Kostümprobe, um Fotos für die Zeitung zu machen. Dennoch könnte es nützlich sein, vorher mal im Theater anzurufen und nachzufragen.

Hey, also ich war vorgestern im Ballett der Nussknacker und die neben uns haben auch einfach Fotografiert, obwohl dort ein Schild war, naja, niemand hat etwas gesagt... lg und viel Spaß :)

Nichts dazu zu sagen, heißt noch lange nicht, es auch gut zu finden. Genauso wie es stillos ist, einfach drauflos zu fotografieren, so zeugt es von Stil, in manchen Momenten zu schweigen und sich seinen Teil dazu nur zu denken.

Außerdem kann es durchaus passieren, dass sich andere Zuschauer während einer Pause beschweren und der Hobbyfotograf des Hauses verwiesen wird.

Ich bin mir ziemlich sicher das das verboten ist! Aber das wird sicher auch irgendwo stehen denke ich!!! LG ballettfan

Wenn es nicht auch groß an den Eingängen steht, dann findet man es in den AGB und der Hausordnung. Jeder, der das Haus betritt, hat die Bedingungen bereits akzeptiert.