Foto's erlaubt? Rechtsstreit an Grundstuecksgrenze

7 Antworten

Da die Bilder nicht zur Publikation gemacht wurden, und wohl "Klärung" der Sachlage beitragen können, sind solche Bilder hinzunehmen.

Eigentlich ist eine Fotografie von Privatgelände auf Privatgelände nicht gestattet. Aber da er wohl die Situation lokal darstellen will, und die Bilder wohl nur dem Anwalt gezeigt werden sollen, so musst Du das hinnehmen.

Fotos zur Beweissicherung sind selbstverständlich erlaubt. Auch wenn ihr darauf zu sehen sein solltet, ist das nicht strafbar. Der Nachbar stellt diese Fotos ja nicht ins Internet. Nur das wäre staafbar.

Die Foto "s wurden ja gemacht , damit ihr euer Problem klären könnt . Er hatte sicher auch keinen Spass dabei.

Solange er auf öffentlichem Grund oder seinem eigenen Grund steht und keine besonderen Hilfsmittel wie Leitern benutzt darf er Fotos von Eurem Garten machen.

Solange der Garten auf den Fotos im Mittelpunkt steht, Ihr aber auf den Fotos erkennbar seid, könnt Ihr auch nichts dagegen unternehmen. Ein Foto: "Garten mit Personen" ist noch in Ordnung. Ein Foto: "Eigentümer im eigenen Garten" dagegen würde gegen Deine Persönlichkeitsrechte gemacht werden.

Ich denk mal schon das das nicht verboten ist Verboten ist allerdings wenn vom Nachbarn Bilder gemacht werden wo Du drauf zu sehen bist,da muss er Deine ausdrückliche erlaubniss haben. Aber da Du sowieso mit ihm in einem Rechtsstreit bist wird er die wohl nicht bekommen. Trotzdem,solltest mal deinen Anwalt fragen.