Foto unerlaubt auf Whatsapp - Strafe?

1 Antwort

"Strafbar" ist es nicht, aber grundsätzlich darf man Bilder von Personen nur veröffentlichen, wenn diese Personen sich damit einverstanden erklärt haben (oder sie nur zufällig im Bild sind, wenn man z.B. den Reichstag fotografieren will).

Theoretisch gesehen hätten die Personen dann einen Anspruch auf Schadenersatz. Allerdings ist es fraglich, ob ein Versand an die Klassenkameraden tatsächlich eine "Veröffentlichung" ist. Solange das Bild also nicht beispielsweise auf Facebook oder sonst wo ins Internet gestellt wurde, ist das möglicherweise völlig problemlos.

Anders würde es sich aber verhalten, wenn neben dem Foto auch verbal etwas dazu gesagt wurde, was sich negativ interpretieren lässt. Da gibt es dann eine Bandbreite von Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung, die allesamt strafbar wären, also sogar von einem Gericht bestraft werden könnten.

Schliesslich aber haben auch Schulen einen eigenen Katalog an möglichen Strafen, vom Nachsitzen über eine Rüge bis zu einem zeitweisen Schulausschluss. Das bleibt der Schule dann überlassen.

In der Regel dürfte es bei schulischen Streitereien aber nicht dazu kommen, dazu müsste schon etwas sehr übles gesagt oder gezeigt worden sein. Sag dieser Person also, sie soll daraus ihre Lehren ziehen, es nicht wieder machen und statt dessen andere, die einen nerven, einfach ignorieren.