unerlaubt fotos von jemanden schießen?

8 Antworten

Der Inhaber des Hausrechts hat auch das Recht, das Fotografieren in seinem Gebäude oder auf seinem befriedeten Gelände zu untersagen. Dieses Recht kann er auch mit Polizeigewalt durchsetzen lassen. Ab wann hier eigenmächtige private Gewalt zulässig sein könnte, weiß ich nicht.

Von einem Recht des Hausherrn oder der Polizei, bereits geschaffene Bilder zu löschen, ist mir nichts bekannt. Dies würde m. E. gegen das Recht des Urhebers an seinem Werk verstoßen.

Vorstellen kann ich mir höchstens eine Beschlagnahme, um später zu prüfen, was mit diesen Bildern geschehen darf und soll.

Ein solches Eingreifen, also eine Beschlagnahme, kann ich mir auch nur als zulässig vorstellen bei Gefahr im Verzug. In allen anderen Fällen sollte es rechtlich genügen, dass gegen eine Veröffentlichung eines Bildes ein Unterlassungsanspruch bestehen könnte sowie gegebenenfalls noch ein Schadensersatzanspruch.

Falls im vorliegenden Fall kein Bruch eines Geschäftsgeheimnisses droht oder ein Landesverrat, sehe ich keine Gefahr im Verzug. Außer, der Ami ist berüchtigt dafür, Portraits von Flughafenmitarbeitern in Sozialen Netzwerken zu verbreiten ohne deren Einverständnis!

Gruß aus Berlin, Gerd

Vor dem Sicheheitsbereich (also so, dass der Sicherheitsbereich gut erkennbar auf den Bildern wäre), darf man keine Bilder machen! Auch nicht wenn man sie nicht veröffentlichen will.

Normale Menschen (keine Fotografen/ Presse) aber dürfen in normalen Situationen in der Regel immer Fotos machen. Ausnahmen:

-Bei Eingriffen in die Intimsphäre ist das Fotografieren nicht erlaubt (siehe 

§ 201a StGB)

-auch nicht in solchen Momenten, in denen durch eine Fotografie die Menschenwürde des Abgelichteten verletzt wird

-oder wo jede denkbare Veröffentlichung oder Verbreitung von vorneherein ohne Einwilligung der fotografierten Person unzulässig wäre.

Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

Wichtig ist was im KUG (Kunsturhebergesetz) und im Urhebergesetz drin steht (wenn du da alles befolgst, bist du auf der rechten rechtlichen Seite.

Und ich persönlich würde nie von Leuten, die ich nicht kenne oder erst einpaar mal gesehen habe, ein Foto machen!

Außer man macht von der Menge ein Foto aber da interessieren ja meistens nicht die einzelnen Leute :)


Guck mal was ein Model Release ist ;)

Der Typ hatte Unrecht. Grund: Er befand sich nicht auf öffentlichem Grund, sondern auf Privatgrund, nämlich im Flughafen. Der Betreiber des Flughafens (bzw. dessen Angestellte) haben das Hausrecht.

Ich habe mal ein bischen gegoogelt und du scheinst tatsächlich recht zu haben.


Hier ein Auszug aus Wiki


Viele Gemeinden sehen sich zunehmend außer Stande Flächen und
Einrichtungen des öffentlichen Raumes zu unterhalten und selbst zu
bewirtschaften. So verstärken sich Tendenzen zur Privatisierung öffentlich genutzter Einrichtungen oder die Übertragung von Rechten und Pflichten an privatrechtliche Unternehmen – wie Flughäfen, Bahnhöfe. Dies hat zur Folge, dass privatisierte Straßen, Tiefgaragenanlagen, Parkhäuser oder Einkaufszentren dem Hausrecht und der privatrechtlichen Nutzung der jeweiligen Eigentümer unterliegen

Endlich mal jemand der die Antwort auf den korrekten Punkt bringt! Genau so ist es nach dem aktuellen deutschen Recht.