Formulierungshilfe zur Verlängerung bestehendes Arbeitsverhältnis

3 Antworten

Geh doch gleich zum Personalchef bzw. sprich mit Deinem Abteilungsleiter. Vieleicht bist Du eh schon drin? Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht fristgemäß gekündigt wird, geht dieses befristete automatisch in eine Festanstellung über. Der AG muss Dir auf jeden Fall vor Ablauf der Befristung mitteilen, das der befristete AV zum .... ausläuft. Wie gesagt, keine Briefe, persönlich vorstellig werden.

bitmap  07.04.2010, 20:26

''Wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht fristgemäß gekündigt wird''

  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis muss nicht gekündigt werden. Darum ist es ja befristet.

''Der AG muss Dir auf jeden Fall vor Ablauf der Befristung mitteilen, das der befristete AV zum .... ausläuft.''

  • Nur wenn das Arbeitsverhältnis zweckbefristet ist. Bei rein kalendermäßiger Befristung muss er das nicht.
fauli1  07.04.2010, 20:31
@bitmap

Ich bin selbsständig und habe ganz klar die "Auflage" vom AA, auf den Ablauf der Befristung aufmerksam zu machen. Ich denke mal, das jeder vernünftige AG dies auch so handhabt und dass ist auch ganz gut so. Da spricht doch bestimmt ein kleiner Beamter?

fauli1  07.04.2010, 20:33
@fauli1

fehlt noch was, bin aber wegen Fussball schon ganz nervös: kleiner Beamter, dem es ums Prinzip geht. So, jetzt geh ich aber Fußball schauen!

bitmap  07.04.2010, 20:47
@fauli1

''Da spricht doch bestimmt ein kleiner Beamter?''

  • Nö, jemand, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

''und habe ganz klar die "Auflage" vom AA, auf den Ablauf der Befristung aufmerksam zu machen.''

fauli1  07.04.2010, 23:25
@bitmap

Also soll man wohl doch aufmerksam machen bzw. den AV auflösen;-) (Das noch nach dem Sieg, dass tut gut)

bitmap  07.04.2010, 23:52
@fauli1

schmunzel

angy2001  07.04.2010, 21:01

das ist leider falsch, ein befristeter vertrag endet zu dem zeitpunkt, es sei denn, er wird verlängert - jemanden aufmerksam machen, heißt doch nur, ihn zu erinnern -- falls der arbeitnehmer am folgenden tag arbeiten kommt und ihn der arbeitgeber nicht daran hindert, also seine arbeitsleistung annimmt, ist ein unbefristeter vertrag entstanden, deshalb die erinerung.

ist es ein privater abeitgeber? dann schreibe; "würde ich mich freuen, weiterhin meine kraft und energie, mein wissen und können für die firma einsetzen zu können". vg

Was spricht denn in deinem Fall für eine Vertragsverlängerung?