Kündigungsfrist in der Probezeit - Falsches Datum?
Mir wurde während der Probezeit gekündigt.
Die Fakten:
01.04.2018 = Vertragsbeginn
28.04.2018 = Datum des Kündigungsschreibens
30.04.2018 = Eingang des Kündigungsschreibens per Einwurf-Einschreiben
" Hiermit kündigen wir ihr seit dem 01.04.2018 bestehendes Arbeitsverhältnis fristgerecht in der der Probezeit zum 13.05.2018."
Meines Erachtens müsste es mindestens zum 14.05.2018 sein. Es gibt einen Kündigungsrechner https://www.personalorder.de/index.php?load=13,4 der sogar den 16.05.2018 als Ergebnis bringt.
Bitte nur antworten, wenn ihr es ganz genau wisst.
Vielen Dank!
5 Antworten
Was Du da wegen einem Kalendertag betreibst ist doch Haarspalterei - an Deiner Stelle würde ich mir lieber mal Gedanken machen, warum Dir nach so kurzer Zeit innerhalb der Probezeit gekündigt wurde.
Wenn der Magen-Darm-Virus und die dadurch bedingte kurzfristige AU wirklich der Kündigungsgrund ist, dürfte man eigentlich dagegen vorgehen können. "Dürfte" aus dem Grund, weil es sehr schwierig (eher unmöglich) sein wird, das zu beweisen. Dein AG hat es ja sicherlich nicht in die Kündigung geschrieben, dass du deswegen gekündigt wurdest.
Normalerweise wirst du aber auch in der Probezeit nicht wegen sowas gekündigt, wenn der AG sonst mit dir zufrieden ist (vor allem nicht schon nach 4 Wochen). Aber vielleicht gibt es ja auch da Ausnahmen bei einigen Arbeitgebern. Imho gibt es noch andere Gründe, die aber nicht unbedingt mit dir zusammenhängen müssen (z.B. betriebliche).
Ich bin LKW-Fahrer im internationalen Fernverkehr. Bin Samstag morgen (28.04.) ca. 5:00 Uhr von einer Tour zurück gekommen. Mir ging es schon echt besch...eiden. Habe meinen LKW ausgeräumt und innen kompl. ausgewaschen. (Das ist in der Branche leider keine Selbstverständlichkeit). Sonntag darauf, ab 22:00 Uhr sollte ich nach Travemünde, um von dort aus per Fähre weiter nach Finnland zu reisen. Damit die Dispo genug Zeit hatte, einen Ersatzfahrer zu suchen, habe ich mich bereits Samstags, direkt nach meiner Ankunft zu Hause krank gemeldet. Aber lies selbst, was ich eben dem Personalchef per Mail mitgeteilt habe:
Sehr geehrter Herr XXXX,
mir ist es grundsätzlich egal, zu welchem Datum Sie mir gekündigt haben. Ich will hier weder Haarspalterei noch unnötigen Ärger betreiben. Die Arbeitsagentur, und/oder die Krankenkasse werden mich ggfls. anhalten, für eine korrekte Frist Sorge zu tragen. Es gelten § 187 + 188 BGB: Der Tag des Zugangs (30.04.2018) wird nicht mitgezählt, sondern der Tag danach. Die Kündigungsfrist beginnt also am 01.05.2018 um 0:00 und endet gemäß §187 BGB am 14.05.2018 um 23:59.
Auch möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich tatsächlich krank bin. Ich hätte ich mich auch Sonntagabend krank melden können. Das habe ich nicht, um Ihnen Zeit für die Suche nach einem Ersatzfahrer zu ermöglichen, der die Tour übernimmt. Meiner Meinung nach habe ich in den 4 Wochen gute Arbeit geleistet. Trotz meines Gesundheitszustands hatte ich den LKW Samstag früh innen komplett gereinigt. Ich habe diesen absolut sauber hinterlassen. Dies ist sicher auch keine Selbstverständlichkeit.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich bis heute noch keine Spesen für die vergangene Woche erhalten habe. Woran liegt das? Meine Reisekostenabrechnung habe ich zusammen mit den Papieren in mein Fach gelegt. Das kann ich Ihnen versichern.
Ich danke Ihnen trotzdem für die - wenn auch kurze - angenehme Zusammenarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dann würde ich tatsächlich nochmal ein Gespräch mit dem AG anfragen und nach dem Kündigungsgrund fragen. Ist doch seltsam, dass einem gekündigt wird (vor allem schon nach 4 Wochen), wenn man gute Arbeit leistet.
Oder hast du deinem AG keine AU vom Arzt gegeben?
Doch, die AU hat er natürlich. Ich kenne wahrscheinlich die Gründe. Das würde hier aber den Rahmen sprengen. Wie bereits geschrieben, möchte ich bloß Nachteile bei der Arbeitsagentur vermeiden, wenn ich ohne weiteres ein scheinbar falsches Datum akzeptiere.
Ah, OK, dann frage ich natürlich nicht weiter nach :-)
Aber imho dürfte es keine Probleme geben, denn wenn dir der AG es dir persönlich am 28.4. gegeben hätte, paßt es ja. Und wenn sie nachfragen, dann war es halt so. Falls ich falsch liege, kann man mich natürlich gerne berichtigen.
In meiner Frage steht, dass ich die Kündigung per Einwurf-Einschreiben am 30.04. erhalten hatte. Mittlerweile weiss ich, dass lt. § 187 Abs. 1 BGB, die Kündigungsfrist erst einen Tag nach der Zustellung beginnt. Ergo wäre es dann der 14.05.
Die Kündigungsfrist beginnt immer erst 1 Tag nach Zugang... somit wäre dies der 01.05. !
...nach § 187 Abs. 1 BGB
Ist die Frist falsch angegeben, ist die Kündigung ungültig und muss neu ausgestellt werden, mit aktuellem Datum... Dann haste noch paar Tage länger nen Job ;)
Arbeitgeber darauf hinweisen! Wenn er meint, das wäre o.k. so, dann gehste zum Arbeitsgericht!
Je länger sich das Ganze zieht, umso länger hastn Job noch / bekommst deinen Lohn... Sollte er auch weiterhin bei seiner falschen Kündigung bleiben und nach 6 Monaten wäre erst die Verhandlung, dann darf er dir‘n halbes Jahr nachtahlen und du hast die Probezeit hinter dir und hast regulären Kundigungschutz ;)
Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Es ist nicht mein Bestreben, die Sache so lange hinaus zu zögern. Mir ging es darum, eventuellen Ärger mit der Arbeitsagentur wegen der falschen Frist zu vermeiden.
Sofern die Frist bei dir 14 Tage ist:
Es gelten § 187 + 188 BGB: Der Tag des Zugangs wird nicht mitgezählt, sondern der Tag danach. Die Kündigungsfrist beginnt also am 01.05.2018 um 0:00 und endet gemäß §187 BGB am 14.05.2018 um 23:59.
Ich hoffe, du willst jetzt nicht wegen einem Tag dem AG verklagen....
Vielen Dank für deine Antwort. Nein, werde ich nicht. Mir geht es hierbei um die Arbeitsagentur, die damit evtl. nicht einverstanden ist.
Ab Zugang des Kündigungsschreibens 14 Tage - ergo wäre der letzte Arbeitstag der 14.5.
Hast du vor den einen Tag einzuklagen?
Ich glaube bei einer Kündigung würde ich mir da ganz andere Gedanken machen.
Habe ich nicht. Lt. "Kündigungsfristrechner" wäre es der 16.05. Das sind drei Tage. ABer auch darum geht es nicht, sondern um die Arbeitsagentur, die das falsche Datum evtl. moniert.
14 Tage Kündigungsfrist, Schreiben ist vom 28.4., also passt es mit den 14 Tagen. Wenn es nur wegen der Arbeitsagentur ist, die weiß ja nicht, wann du die Kündigung bekommen hast. Imho dürfte es keine Probleme geben. Du kannst ja das Schreiben am 28.4. persönlich übergeben bekommen haben. Dann stimmt alles.
Deine Antwort hat rein Inhaltlich nicht das geringste mit meiner Frage zu tun! Du bist nicht an meiner Stelle und musst dir auch keine Gedanken machen. Um deine Neugier zu befriedigen ... Ich litt und leide immer noch an einem Magen-Darm Virus - Ergo wurde mir gekündigt, weil ich arbeitsunfähig geworden bin.
Such dir ein anders Hobby, anstatt hier unqualifizierte Antworten zu geben!