Forderung einer Urlaubsplanung rechtmäßig?

2 Antworten

Das Unternehmen kann die Erstellung einer Urlaubsplanung verlangen, nicht jedoch, dass es im laufenden Kalenderjahr keine Änderung mehr geben kann. Dann wäre es ja keine Planung, sondern eine Festlegung. Diese ist arbeitsrechtlich nicht zulässig.

Dass Überstunden sofort abgebaut werden müssen, ist zulässig, und ist durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

Bei uns ist es so, dass wir 5 Wochen fest verplanen müssen, eine Woche kann man sich aufheben für besondere Fälle. Ich arbeite in einem großen Konzern.

Überstunden müssen bei uns abgebaut werden, sobald es eine Woche ist. Möglich ist es, auch mal nur einen Tag zu nehmen.