Urlaub gebucht, nun jedoch Betriebsübergang?

3 Antworten

Chef hat das alles genehmigt etc.

Kannst Du das nachweisen oder war das nur mündlich, ohne Zeugen?

das wir einen Betriebsübergang haben (Arbeitsort verkauft an anderen Geschäftsmann)

Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB sagt das Gesetz dass der neue AG alle Rechte und Pflichten zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs übernimmt und dass innerhalb eines Jahres keine Änderungen zum Nachteil der AN vorgenommen werden dürfen (da steht noch viel mehr, was aber den Rahmen sprengen würde, kannst Du aber selbst nachlesen).

Wenn Dein jetziger AG Dir den Urlaub nachweislich genehmigt hat, so ist das gültig.

Kann der neue AG nachweisen, dass es unbedingt notwendig ist, dass Du zum Termin an dem Dein Urlaub geplant und gebucht ist, anwesend sein musst, da dem Betrieb sonst großer Schaden entsteht, ist eine "Rücknahme" der Urlaubserteilung ausnahmsweise möglich.

Der AG hat hier allerdings sämtliche anfallenden Kosten zu erstatten (z.B. Vorauszahlung, Stornogebühren, Fahrkarten usw.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Betriebsübergang zählen alle Verträge und Vereinbarungen im vollen Umfang weiter. Das gilt selbstverständlich auch für einen bereits genehmigten Urlaub.

Das Problem ist: Im Februar sind Umbaumaßnahmen geplant, weswegen im Februar irgendwie alle Kräfte benötigt werden, jedoch schon mehrere dort Urlaub geplant haben, die ebenfalls gebucht hatten.

@Trance4Live

Wenn der neue Inhaber den Urlaub widerruft, muss er sämtliche Kosten tragen, die daraus entstehen.

@Trance4Live

Hans kennt sich sehr gut in Arbeitsrecht aus, was er sagt, hat wirklich Hand und Fuss!

Die Personalplanung für den Umbau ist definitiv kein Problem der Angestellten bei längst genehmigtem Urlaub.

Lass Dich da nicht ins Bockshorn jagen!

Wieso ansprechen? Der Urlaub ist doch schon fest eingeplant. Das Unternehmen wird ja Buch darüber führen wann welcher Urlaub ansteht. Typischerweise digital.

Die neue Geschäftsführung muss sich die Daten also nur ansehen und weiß bescheid.

Gruß

Das Problem ist: Im Februar sind Umbaumaßnahmen geplant, weswegen im Februar irgendwie alle Kräfte benötigt werden, jedoch schon mehrere dort Urlaub geplant haben, die ebenfalls gebucht hatten.

@Trance4Live

Wurde der Urlaub eingereicht? Wurde der Urlaub durch den Arbeitgeber genehmigt?

Dann ist es nun Aufgabe der neuen Geschäftsführung das zu regeln. Als neuer Geschäftsführer wäre ich über einen Hinweis natürlich dankbar, ich würde aber die zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte sowieso prüfen.

Produktionsfaktoren werden glaub im ersten Semester BWL schon recht ausführlich behandelt. Als Geschäftsführer ist es genau die Aufgabe sich um sowas zu kümmern.

Gruß

@AldoradoXYZ

Ich habe nur mündlich bereits mit der neuen Geschäftsführung am "Willkommen's Tag" gesprochen, und diese meinte: Sie werden ja schon nicht 5 Wochen weg sein, es sollte somit kein Problem darstellen, auf meine Frage ob das so in Ordnung geht. Auch gesprochen habe ich mit der derzeitigen Geschäftsführung, und das mehrere Male um auch sicher zu gehen, das es Hand und Fuß hat. (Natürlich weit vor der Bekanntmachung der Privatisierung des Geschäftes). Schriftlich habe ich den Urlaub vor einem Monat eingetragen. Nun habe ich den noch Geschäftsleiter darauf aufmerksam gemacht das der neue Chef den Urlaub mündlich nochmal genehmigt hat. Darauf hin hieß es: Es werden im Februar ziemlich alle Kräfte gebraucht, so das eine Urlaubssperre im Februar einzurichten sei. Wer kommt dann für die entstandenen Kosten auf? Weil Stornierbar sind die Tickets für Zug und Event sowie Unterkunft leider nicht bzw nur bedingt.

@Trance4Live

Also Urlaubssperre kenne ich nur für noch nicht eingereichten Urlaub. Nachträglich ist das schwierig, ansonsten hat man Fälle wie deinen.

Ich würde nicht davon ausgehen, dass Du deinen Urlaub gestrichen bekommst. Ansonsten müsste jemand aktiv auf dich zugehen und dir das so mitteilen.

Dann wiederum hättest Du wohl Anrecht auf Schadenersatz. Im Fall der Fälle würde ich dann aber einen Anwalt hinzuziehen, falls der Arbeitgeber überhaupt soweit geht und dir nicht von sich aus eine Entschädigung anbietet.

Anwalt wäre für mich dann die Eskalation, wenn sonst nichts hilft. Davon kann ich in deinem Fall aber noch nicht sehen.

Auf jeden Fall gut, dass Du dich damit beschäftigst und evtl. kannst Du mit der Personalabteilung mal reden, falls ihr sowas habt. Ansonsten mit der zuständigen Person.

Gruß

@AldoradoXYZ

Mehr außer abwarten kann ich derzeit sowieso nicht. Du hast recht, dann müsste ja mindestens der Schichtleiter i. A vom Chef kommen und mir sagen das es leider aus betrieblichen Gründen keine andere Möglichkeit gibt. So lange das noch nicht passiert ist, kann ich erstmal davon ausgehen, das mein Urlaub so genehmigt wird. Ich sag schonmal Danke für die fixe antwort :) LG

@Trance4Live

Dann sag ich schon mal "schönen Urlaub", auch wenn es ja noch ne Ecke hin ist.

@Trance4Live
das der neue Chef den Urlaub mündlich nochmal genehmigt hat

Du hast also keine schriftliche Urlaubsgenehmigung Deines bisherigen Chefs?!?!