Unfall mit Auto der Eltern. Wer wird hochgestuft?

9 Antworten

Der Versicherungsnehmer zahlt die Rechnung.

Wenn nach selbstverschuldetem Unfall der zu zahlende Betrag erhöht wird ist das vom Versicherungsnehmer zu übernehmen.

Allerdings steht es diesem natürlich frei den Unfallverursacher nicht mehr mit dem Wagen fahren zu lassen wenn dieser da nicht kompensiert.

Letztlich ist der Versicherung die Person egal. Die Versicherungsnehmerin wird höher gestuft. Also trifft es Deine Mutter, auch wenn sie den Unfall nicht verursacht hat.

Der SF-Rabatt bezieht sich immer auf den einzelnen Vertrag, also das versicherte Fahrzeug. Wer bei einem Schaden der Fahrer war, ist in dem Zusammenhang egal. Dieser Vertrag wird bei der nächsten Hauptfälligkeit belastet.

Deine Mutter könnte dich für diesen Vermögensschaden haftbar machen. (Ein fremder VN würde das auch tun!)

Versichert ist immer das Auto, nicht der Fahrer.

Folglich wird der Vertrag hochgestuft, über den das Auto versichert ist. Wer gefahren ist, spielt keine Rolle.

Hi paddyhein,

bei Eigenschaden wird der Schaden nicht ersetzt und auch nicht schlechtergestuft, da ja nur Teilkaskoversichert!

Bei Fremdschaden übernimmt die Versicherung den Kfz-Haftpflichtschaden und der Versich.nehmer, also die Mutter, wird zum nächsten 1.1. schlechtergestuft laut Rückstufungstabelle nach den AKB (Allg. Kraftfahrtbedingungen)!

Gruß siola55