Zahlt Mamas Vollkasko wenn der minderjährige Sohn Mamas Auto klaut und das Auto zu Schrott fährt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich habe derartige Schäden in meiner ID-Zeit schon mehr als einmal reguliert. Sofern das Kind das Fahrzeug entwendet hat, besteht sogar im Rahmen der Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz. Den Schaden vom Unfallgegner zahlt die Haftpflicht und nimmt Regreß beim Fahrer, Stichwort Führerschein-, berechtigter Fahrer-Klausel. Zurück zur Kasko: Voraussetzung ist natürlich, dass Mutti den Schaden nicht grob fahrlässig ermöglich hat. Schwierig wird es, wenn das Kind schon einmal "schwarz" gefahren ist. Dann ist die Sorgfaltspflicht natürlich sehr hoch. Ich hatte mal einen Fall, wo wir beim ersten Mal gezahlt haben. Beim zweiten Mal war der Sohn dann mit Vatis Auto unterwegs - da haben wir dann abgelehnt, weil der Zugang zum Fahrzeug grob fahrlässig ermöglich worden war. Übrigens: wenn das Kind in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Versicherer das Kind noch nicht einmal in Regreß nehmen.

Den Schaden vom Unfallgegner zahlt die Haftpflicht und nimmt Regreß beim Fahrer, Stichwort Führerschein-, berechtigter Fahrer-Klausel.

Was für ein Blödsinn.

Dafür lieferst du doch sicherlich noch die Rechtsquelle, wie der Versicherer, den minderjährigen Sohn der Familie in Regress nehmen kann.

Obliegenheitsverletzung nach D.1.1.2 und D.1.1.3 der AKB des GDV. Folgen siehe D.2.1.

Muss natürlich individuell geprüft werden, wie hoch das Mitverschulden von Mutti ist.

... so etwas bestreitet aber Apolon oder wie der Norbert sich gerade so nennt.

Meine würde auch prüfen und bezahlen und hat auch schon, wie ich erleben durfte.

Er behauptet aber geht nicht, also rechtswidrig.

ich denke nicht, das wäre zu einfach

Den verursachte Fremdschaden müsste der Versicherer zahlen, nimmt dann aber den Versicherungsnehmer in Regress.

Die Vollkasko-Versicherung zahlt keinen Cent.

Außerdem würde die Kfz-Versicherung vom Versicherer gekündigt werden und ein Eintrag in die HIS-Liste beim GDV-Verband würde erfolgen.

Könnte dann auch bedeuten, dass die Mutter in Zukunft für alle neu versicherten Fahrzeuge (bei allen Versicherungsunternehmen) nur noch die gesetzliche Deckung erhält.

Also nur noch Kfz-Haftpflichtversicherung mit jährlicher Zahlungsweise.

Lachnummer!

@schleudermaxe

@Troll Schleudermaxe,

die Quelle für deinen lächerlichen Kommentar, lieferst du doch sicherlich noch nach.

@Apolon

... für wen? Frage Deinen Ausbilder, der hat ihn zur Hand.

@schleudermaxe

@Schleudermäxchen.

welchen Ausbilder meinst du denn?

Also mit anderen Worten, du hast keine Ahnung und schreibst nur Unsinn.

Diese Antwort ist in den relevanten Bereichen falsch. Warum soll die KH den Versicherungsnehmer in Regreß nehmen? Der hat doch nichts falsch gemacht, wenn mal davon ausgeht, dass der von der Fahrt nichts wußte. Und die Vollkasko zahlt - im Rahmen der dort enthaltenen Teilkaskodeckung - Entwendung. Voraussetzung ist, dass keine grobe Fahrlässigkeit des VN oder Repräsentanten vorliegt.

@Versichfachwirt

@Versichfachwirt,

dein Kommentar ist falsch.

Eltern müssen ihre Autoschlüssel so verwahren, dass andere Personen, wie auch ihre Kinder diese nicht einfach entwenden können.

Also trifft die Eltern hier auf jeden Fall eine Mitschuld.

Außerdem müssen Eltern dafür sorgen, dass nur Personen mit dem Auto fahren, die einen gültigen Führerschein besitzen, und nicht unter Drogen bzw. Alkohol stehen.

Dies kannst du in den entsprechenden Versicherungsbedingungen nachlesen.

Und bei einer Obliegenheitsverletzung kann der Versicherer den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.

@Apolon

..... lasse es einfach gut sein.

Der Marktführer leistet eben und ob das Dir paßt oder nicht, wird denen völlig egal sein.

Warum:

Es ist eben Vorsatz nicht zu beweisen, so jedenfalls die Frage, basta!

Also wenn mir jemand was klaut, bin ich generell immer mitschuldig, weil ich nicht aufgepasdt habe? Noch nie solchen Schwachsinn gelesen @Apolon

Ich könnte mir vorstellen das der Versicherer nicht zahlt und sie aus dem Vertrag fliegt .  Kommt auch drauf an wie alte der Minderjährige ist also über oder unter 14 Jahre . Des weiteren ob der / die Fahrzeugschlüssel  korrekt verwahrt waren und  welche Aktionen zum erlangen des Schlüssels erforderlich waren.

Des weiteren  kommt altersanbhängig ein Strafverfahren auf den Jungen Mann zu das nicht vorn schlechten Eltern ist ... denn die Versicherer sind bei solchen geschichten meldepflichtig.

Joachim

warum soll das Alter des Fahrers bei der Kaskoentschädigung eine Rolle spielen? Das ist nur für den evtl. Regreß von Bedeutung - wenn das Kind nicht deliktfähig ist, fällt das natürlich schon deshalb aus. Der Knackpunkt ist, ob der VN den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat - Stichwort Schlüsselverwahrung. Wobei die Hürden natürlich niedrig sind, wenn das Kind vorher nie auffällig geworden ist. Versicherer sind strafrechtlich übrigens nicht "meldepflichtig". Das sind nur Amtspersonen.