Flohmarktverkäufer mit Neuware

7 Antworten

ich denke, es kommt auf die menge der waren an. eigentlich muss man, wenn man neuware verkauft, dies mit dem finanzamt klären, weil es dann gewerblich wird ( dh du brauchst einen gewerbeschein) und nichts mehr mit einem privaten flohmarktverkauf zu tun hat.

Es wird überprüft. Du brauchst ein angemeldetes Gewerbe und evtl. auch einen "Reisegewerbeschein" (mal nachfragen!)

In wie weit das WIRKLICH überprüft wird bin ich nicht sicher, denn hier im Ruhrgebiet auf den "Basaren" stehen die Kollegen aus dem Abendland mit ganz offensichtlichen Fälschungen, Waffen, Gift-Plastikschlappen und DVD-Rohlingen. Dass da auch nur EIN Cent Steuern bezahlt wird darf in Frage gestellt werden.

Nach 3 Jahren Erfahrungsammeln komme ich zu dem Entschluss: Tatsachen: Eine Reisegewerbekarte ist: 1. Unnütz, da man sowieso auf fast gar keinem Flohmarkt neuware verkaufen darf, weil es dir der betreiber untersagen wird oder es verboten ist auch mit reisegewerbekarte. 2. du hast mit der buchhaltung und waren zählen etc. so viel aufwand das du mehr gebühren an den steueberater bezahlst... 3. wenn du pech hast wird sogar umsatzsteuer fällig. 4. Rechnen tut es sich überhaupt nicht 5. Zeitverschwendung 6. Geh richtig arbeiten oder mach dir einen Kundentermin aus, daran verdienst du wesentlich mehr. 7. alles nur geldmacherei von der stadt. glaubst du nicht? dann mach den reisegewerbeschein und du wirst schon sehen. danach wirst du an mich denken... bye.

erkundige dich vorher, sonst lassen sie dich vielleicht nicht auf den markt oder du bekommst später wenn sie es merken einen platzverweis + strafe.

ausnahme: du hast einen reisegewerbeschein, dann ist das ok.

so macht es zumindest die Betreiberin hier im Ort.

Ja natürlich wird das geprüft. Gewerbeschein muß immer dabeisein. den Rest vorherbeim Finanzamt nachfragen. Evtl Reisegewerbe anmelden.