Wie viel Geld darf ich einzahlen, bevor das Finanzamt Fragen stellt?

8 Antworten

Das Finanzamt sieht da erstmal gar nichts von. Die kommen an die Daten nicht einmal problemlos heran. Zwar können Finanzämter mittlerweile allgemeine Kontodaten abrufen, aber wenn es um Details wie z. B. Umsätze geht, ist der Zugriff doch stark eingeschränkt.

Wenn überhaupt jemand stutzig werden könnte, dann ist es Deine Hausbank. Und die schaut erst bei fünfstelligen Summen genauer hin, weil es da nämlich um fragliche Verstöße gegen das Geldwäschegesetz geht.

Solltest Du wirklich mal fünfstellige Summen einzahlen wollen/müssen, wird das ggf. zu einem Bank"berater"gespräch führen, wo Du ggf. ein zusätzliches Formular unterschreiben musst.

Ansosnten: was die Einkommensteuer angeht, hast Du sowieso einen (kleinen) Freibetrag für sogeannte "sonstige Einnahmen". Und wenn Du private Güter verkaufst, z. B. Flohmarkt, dann ist das eh steuerfrei, weil Du die Güter ja von bereits versteuertem Geld gekauft hast.

Unterm Strich: keine Panik!

Flohmarktverkäufe sind i.d.R. nicht steuerlich relevant.

Wer seinen Keller ausräumt verkauft Sachen nicht mit Gewinn und ferner hat er die Sachen nicht angeschafft um sie gewinnbringend zu veräußern, sondern sie wurden einst selbst genutzt.

Trinkgeld ist steuerfrei, so lange es als freiwillige Zuleistung durch einen Gast ohne Anspruch auf Gegenleistung erbracht wurde.

Untermiete ist grundsätzlich steuerpflichtig (§ 21 EStG). Dies sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und verpflichten zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. 410,- € p.a. sind steuerfrei. Untervermietung einer von dir angemieteten Wohnung muss durch deinen Vermieter genehmigt werden.

Das Finanzamt schnüffelt nicht ohne Verdacht Konten aus. Das ist auch nicht gestattet. Wenn sich jedoch der Verdacht auf eine Steuerstraftat ergibt kann sich das ändern (§§ 93 ff AO).

Trinkgeld ist NICHT generell steuerfrei ! Argument ob Gegenleistung interessiert das FA nicht.

Untervermietung NICHT steuerpflichtig, jedenfalls nicht, wenn kein Gewinn anfällt, sondern nur ein Teil der gezahlten Miete wieder eingenommen wird. Untervermietung der eigenen Wohnung ist keine Untervermietung sondern Einkünfte aus Vermietung u. Verpachtung, natürlich steuerpflichtig.

@juergen63225

Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne dass ein Rechtsanspruch auf sie besteht, zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für diese Arbeitsleistung zu zahlen ist;

Ich habe wiedergegeben was in § 3, Nr. 51 EStG steht und das hat die Finanzämter sehr wohl zu interessieren.

Untervermietung NICHT steuerpflichtig, jedenfalls nicht, wenn kein Gewinn anfällt

Bei Überschusseinkunftsarten entsteht kein Gewinn.

Wenn die UV allein der Kostendeckung dient, hast du natürlich recht.

Nach Geldwäschegesetz werden grundsätzlich Beträge von 15.000,--€ oder mehr gemeldet.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn z.B. die Einzahlungen in einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung erfolgen.

Deine Kleinbeträge werden hiervon nicht erfasst.

Wegen einiger hundert Euro sieht sich kein Bankangestellter Dein Konto an.

Wenn dann frühestens wenn Du regelmäßig Beträge, die in die tausende gehen einzahlst udn dann auch eher deshlab, weil man denkt du hast einen Handel eröffnet und solltest ein Geschäftskonto (Gebühren) statt einem billigen, oder kostenfreien Gehaltskonto haben.

Eine Meldung senden die nicht an das Finanzamt, sondern eher an andere Stellen, wenn Du große Beträge einzahlst, weil dann der Verdacht der Geldwäsche auftauchen würde.

Bei ein paar hundert Euro passiert gar nichts. Zumindest die Sparkasse wird ab 15 Tausend Euro Einzahlung stutzig. Wie es bei anderen Banken aussieht, weiß ich leider nicht. Aber ich denke das bewegt sich auch so in dem Rahmen

Die Sparkasse wird nicht stutzig, vielmehr müssen die sich an die Gesetzgebung halten! Stichwort Geldwäsche! Der Bank/Sparkasse selbst ist es sowas von egal, wieviel Geld eingezahlt wird!