Flasche ausgelaufen, Laminat muss ersetzt werden, wer haftet für den Schaden?

3 Antworten

Die Gebäudeversicherung hat damit nichts zu tun. Das wäre nur der Fall wenn es sich um einen LEITUNGSwasserschaden handeln würde.

Hier entstand  ein ganz normaler Mietsachschaden, den der Mieter zu verantworten hat.

Eine Produkthaftung des Getränkemarkts lässt sich hier nicht herstellen.

Der Schilderung nach liegt hier zweifelsohne ein
Schadensersatzanspruch gegen den Mieter vor.

Die große Frage ist, wer zahlt?
Der Mieter aus eigener Tasche oder doch vielleicht eine Versicherung?

Wirft man einen Blick auf die Wohngebäude- oder Hausratversicherung, dann stellt man sehr schnell fest, dass beide Versicherungssparten nicht zahlen müssen, da  in beiden Fällen überwiegend nur Leitungswasserschäden versichert sind.  (Einzige Ausnahme wäre eine „ Allgefahrendeckung“.)

Der Schaden wurde jedoch durch Trinkwasser aus Handelsüblichen Flaschen
verursacht.  Somit sollte man sich die private Haftpflichtversicherung (weiter PHV) näher anschauen.

Üblicherweise sind Mietsachschäden durch die  PHV gedeckt.  Doch liegt ein Mietsachschaden vor? Nein, denn ein Mietsachschaden muss „ plötzlich und sofort „ eintreten.

Die Wasserflasche lief vermutlich langsam und über einen längeren Zeitraum aus, ansonsten wäre das Auslaufen wohl direkt bemerkt worden.

Somit sind wir bei einem Allmählichkeits-Schaden angekommen.
Ob dieser in der PHV  versichert ist, steht in dem Bedingungswerk. Viele Versicherungsunternehmen schließen diesen Punkt mittlerweile aus ihren Bedingungswerken aus. Es hilft nur ein Blick ins Kleingedruckte.

Viel Glück

Die könnten Recht haben. Eine PH ordnet, wenn Du denn haftbar bist und dies sehen die eben nicht, oder: Zu langsam ausgelaufen, das Wasser. Dann ist es ein schlechter Vertrag und der Mieter zahlt alleine. Viel Glück.