Warum dürfen Kinder aus "versicherungsrechtlichen Gründen" nicht am Probebetrieb am BER Teilnehmen?

5 Antworten

Man möchte eben nicht, dass dort Kinder und Jugendliche herum laufen. Dass das aus haftungstechnischen Gründen so ist, ist zwar nur ein Vorwand, aber irgend eine Erklärung muss man ja geben.

Vermutlich hat der Flughafenbetreiber vorher mit der Versicherung gesprochen. Und die hat gesagt: OK, aber mit Kindern besteht ein erhöhtes Schadenrisiko, deshalb doppelte Prämie!

Worauf sich alle geeinigt haben: keine Kinder.

Und weil Schäden von Kinder jetzt nicht gedeckt sind: "Kinder unter 18 Jahren dürfen aus "Versicherungsrechtlichen" Gründen nicht teilnehmen."

Bei einem Probebetrieb kann auch was schief gehen, deshalb ja Probe. Theoretisch besteht also eine erhöhte Gefahtr für die Teilnehmer, höher, als bei einem normalen Flughafenbesuch. Wahrscheinlich muß man vorher unterschreiben, dass man sich dessen bewußt ist. Bei Kindern gibt es vielleicht Probleme mit der rechtlichen Auslegung dieser Einverständniserklärung, die ja ohnehin die Eltern unterschreiben müßten.

Das ist einfach nur so eine Wischewaschi Ausrede.

Im Klartext bedeutet das:

Wir brauchen ein paar Leute die GEHORSAM und Geduldig sind, um die typischen Abläufe bei einem Flughafen zu testen.

Die Leute sollen dann Warteschlange simululieren und dann stundenlang rumstehen.

Der Flughafen betreiber hat aber keine Lust Kindergarten zu spielen. Warteschlange wird getestet und da kannst du fast sichedr sein, das es immer Kinder gibt die dann plötzlich aufs Klo müssen und rumplärren.

Hat der Betreiber dafauf Lust? NEIN!

Gegenfragen: was ist BER?

Um welche Tätigkeit geht es?

Wie alt sind die Kinder genau?