Fitnessstudio verweigert zum 2.mal kündigung und fordert rückwirkend beiträge- rechtswirksam oder nicht?
Hallo zusammen, ich habe im nov2015 einen jahresvertrrag mit einem fitnessstudio abgeschlossen,welcher sich gem. Klausel bei nicht-kündigung automatisch um weitere 12mon verlängert. Aufgrund diverser umstände konnte ich das studio etwa seit ~feb2017nicht mehr besuchen u kam auch erst iwann im sommer dann dazu, den vertrag schriftlich zu ende nov2017 zu kündigen - dummerweise habe ich entsprechendes schreiben einfach so im umschlag in den hausbriefkasten geworfen, ohne daran zu denken, eine kopie zu machen oder einen zeugen für den einwurf mitzunehmen. Da ich das ganze letzte jahr über ziemlich viel stress sowohl beruflich als privat zu händeln hatte, habe ich auch nicht mehr an die sache gedacht und die beitragsabbuchungen auch gar nicht wirklich wahrgenommen und somit ist mir auch nicht aufgefallen,dass die kündigung nie bestätigt wurde. Erst als ich mitte nov2017von meinem hausarzt aus gesundheitlichen gründen ein sportverbot auferlegt bekommen habe, hatte ich die sache wieder auf dem schirm und ließ den lastschrifteinzug des beitrags für dez17 entsprechend zurück buchen. Daraufhin wurden keinerlei beiträge mehr eingezogen und ich erachtete die sache somit als erledigt. Nun erhielt ich (wohlgemerkt OHNE jegliche vorankündigung) ein forderungsschreiben der fa creditreform,wonach gg mich seitens des studios nun insgesamt 7monatsbeiträge (dez17-juni18) zzgl mahngebühren, verzugszinsen u natürlich die kosten bzgl der inanspruchnahme creditreform zur zahlung offen sein und diese asap beglichen werden sollten, da sonst via zv eingetrieben. Ich bin aus allen wolken gefallen u habe natürlich entsprechenden sachverhalt schriftlich erläutert und creditreform mitgeteilt, dass ich auf den mb widerspruch einlegen werde und entsprechende forderungen nicht rechtens sein. Daraufhin habe ich den vertrag mit dem fitnessudio unter beifügung des attestes meines hausarztes schriftlich sowohl per fax als auch diesmal via einwurfeinschreiben rückwirkend aus genannten gründen gekündigt und eine kopie an creditreform gemailt. Nun habe ich vom fitnessstudio bloß ein schreiben mit folgendem wortlaut erhalten: "da wir die creditreform mit dem einzug unserer forderungen beauftragt haben, bestätigen wir lediglich den eingang ihres schreibens vom"... -dies war ja die 2.kündigung mit bitte um bestätigung dieser. Seitens creditreform habe ich als antwort lediglich die rechnungen des studios über die angeblich offenen beiträge erhalten,nichts weiter. Also was kann ich tun? Schließlich hatte ich jetzt2x zu ende nov17 gekündigt, was beides ignoriert wird und nun forderungen im raum stehen,die es ja gar nicht gibt weil vertrag beendet? Sry für den roman, aber ich hoffe, jemand kann mir dazu -gern auch unter angabe entsprechender ureile,quellen etc- konkret helfen. Danke dafür vorab.
2 Antworten
Moin,
wie bereits geschrieben ist eine Kündigung eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Insoweit bedarf es keiner Kündigungsbestätigung. Es sei denn du bittest darum.
allerdings bist du im Zweifelsfall für den Nachweis des Zugangs beweispflichtig. Wie du schon angedeutet hast, wird es dir schwer fallen, diesen Beweis anzutreten.
des weiteren kann eine Kündigung nicht rückwirkend vorgenommen werden, da es sich bei dem Fitnessstudio-Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Das fitnessstudio kann ja im Gegenzug die Bereitstellung der Geräte für dich nicht rückwirkend ungeschehen machen. Dass du die Geräte nicht benutzt hat, ist dabei unerheblich. Du kannst also nur für die Zukunft kündigen. Das hast du noch nicht getan. Jedoch kann die zweite Kündigung dessen Zugang dir ja bestätigt wurde, als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgelegt werden. Das wäre dann November 2018.
Dass du mittlerweile Sportverbot hast, dürfte zumindest für die Rückwirkung der Kündigung unbedeutend sein, da die Diagnose ja auch erst nach dem Kündigungszeitpunkt kam. Evtl lassen sie dich aus Kulanz unter Zahlung einer „Vertragsentlassungssumme“ früher gehen.
somit sind die Beiträge rechtmäßig. Diese sind zu zahlen. Evtl sind die Gebühren der creditreform zu hoch, die berechnen gern höher als angebracht.
mahnungen seitens des Studios bedurfte es im Übrigen wohl auch nicht sofern für die Fälligkeit der nutzungsgebühr eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Die Fristen stehen im Vertrag
Die sinnvolle Versandart ist das Einschreiben
Löse nun dein Problem selbst
Und bei einem Gerichtsverfahren muss man beweisen das man gekündigt hat. Eine Bestätigung bekommt man eigentlich nicht, warum auch