Fitnessstudio verweigert zum 2.mal kündigung und fordert rückwirkend beiträge- rechtswirksam oder nicht?

2 Antworten

Moin,

wie bereits geschrieben ist eine Kündigung eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. Insoweit bedarf es keiner Kündigungsbestätigung. Es sei denn du bittest darum.

allerdings bist du im Zweifelsfall für den Nachweis des Zugangs beweispflichtig. Wie du schon angedeutet hast, wird es dir schwer fallen, diesen Beweis anzutreten.

des weiteren kann eine Kündigung nicht rückwirkend vorgenommen werden, da es sich bei dem Fitnessstudio-Vertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt. Das fitnessstudio kann ja im Gegenzug die Bereitstellung der Geräte für dich nicht rückwirkend ungeschehen machen. Dass du die Geräte nicht benutzt hat, ist dabei unerheblich. Du kannst also nur für die Zukunft kündigen. Das hast du noch nicht getan. Jedoch kann die zweite Kündigung dessen Zugang dir ja bestätigt wurde, als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgelegt werden. Das wäre dann November 2018.

Dass du mittlerweile Sportverbot hast, dürfte zumindest für die Rückwirkung der Kündigung unbedeutend sein, da die Diagnose ja auch erst nach dem Kündigungszeitpunkt kam. Evtl lassen sie dich aus Kulanz unter Zahlung einer „Vertragsentlassungssumme“ früher gehen.

somit sind die Beiträge rechtmäßig. Diese sind zu zahlen. Evtl sind die Gebühren der creditreform zu hoch, die berechnen gern höher als angebracht.

mahnungen seitens des Studios bedurfte es im Übrigen wohl auch nicht sofern für die Fälligkeit der nutzungsgebühr eine Zeit nach dem Kalender bestimmt war.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung.
Die Fristen stehen im Vertrag

Die sinnvolle Versandart ist das Einschreiben

Löse nun dein Problem selbst

Und bei einem Gerichtsverfahren muss man beweisen das man gekündigt hat. Eine Bestätigung bekommt man eigentlich nicht, warum auch