Arbeitsende schriftlich oder mündlich mitteilen?

5 Antworten

Die Kündigung per WhatsApp ist damit ebenso ungültig, wie eine Kündigung per E-Mail oder per E-Postbrief oder per Fax.

...Es stellt sich daher die Frage, ob speziell eine WhatsApp-Nachricht rechtlich verbindlich ist, mit der die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses per sofort oder später übermittelt oder ausgesprochen wird.
Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber strenge Formvorschriften für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 623 BGB) geregelt. Das Gesetz verlangt für die Kündigungserklärung des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers jeweils die „Schriftform“. Per Gesetz ausgeschlossen ist sogar, dass die Kündigung in elektronischer Form erfolgt....

Den ganzen Text hast du hier:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-per-whatsapp-oder-e-mail-unwirksam_125790.html

Nein - die hat in Schriftform zu erfolgen wegen der Unterschrift. Auch wenns "nur" ein Aushilfsjob ist. Du kannst damit zum Arbeitsgericht gehen und dich beraten lassen.

Da Kündigungen in elektronischer Form nichtig sind, stehst Du noch im Arbeitsverhältnis.

Kündigen kann der Arbeitgeber Dir unter Einhaltung der vereinbarten/gesetzlichen/tariflichen Kündigungsfrist. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses muss er Dich auch bezahlen.

Wenn Du nächste Woche arbeitsunfähig bist, gib dort rechtzeitig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt ab, wirf sie in den Briefkasten oder schick sie mit der Post (Zeuge wäre gut).

Bist Du wieder arbeitsfähig, teil dem AG mit, dass Du wieder zur Arbeit kommen willst, da Du ja noch beschäftigt bist. Lässt er Dich nicht mehr arbeiten, muss er Dich trotzdem bezahlen, da er sich dann nach § 615 BGB in Annahmeverzug befindet.

Es gibt in Deutschland keine mündlichen Kündigungen im Arbeitsrecht. Auch reicht die Textform nicht aus (Whatsapp, Email, Fax).

Es muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift gekündigt werden, sonst ist die Kündigung unwirksam. Geh weiter arbeiten, biete deine Arbeitskraft an.

Arbeitsunfähig melden. es gelten 6 Wochen Lohnfortzahlung

Eine Kündigung muss GRUNDSÄTZLICH schriftlich ausgesprochen werden. Du hast außerdem auch Anspruch auf die 6 Wochen Lohnfortzahlung. Dazu musst du dich aber arbeitsunfähig melden.

kündigungen bedürfen der schriftform oder sind nichtig