Firmenwagen für Einzelunternehmer und Mitarbeiter?

4 Antworten

Wenn die Fahrzeug "nur" teilweise gewerblich genutzt werden ist ein Fahrtenbuch erforderlich. Gibt es mittlerweile als Zusatz zum Navi.

Das Fahrzeug für den Mitarbeiter sollte über die 1% Regelung mit dem Mitarbeiter vereinbart werden. Dann gibt es keine Probleme mit dem Finanzamt.

Aber als Unternehmer mit 11 Taxis hast du doch sicher einen Steuerberater. Für den sind Firmenfahrzeuge dich reine Routine.

Tilo2 
Fragesteller
 04.01.2017, 20:35

Kann ich nicht pauschal die 1% Methode wählen? Warum noch fahrtenbuch? Möchte ich eigentlich vermeiden.. 

DerHans  04.01.2017, 22:12
@Tilo2

Mit dem Navi geht das ganz locker. Das kannst du dann jederzeit auslesen und für das Finanzamt ausdrucken.

Warum sollte es ein Problem darstellen? Wenn du sagst, dass die dann 50-60% unternehmerisch genutzt werden, dann hast du sogar die Möglichkeit die 1%-Regelung zu wählen. 

Ich würde aber bei 50-60% Nutzung die Fahrtenbuchmethode wählen. 

Sind diese Auto dann auch als Taxen brauchbar? 

Tilo2 
Fragesteller
 04.01.2017, 20:27

Nein kein Taxi. Fahrtenbuch möchte ich gern vermeiden aus Bequemlichkeit.

Die 1%-Regelung kannst du auch machen. Aber du musst mit dem Fahrtenbuch für einige Monate nachweisen können, dass die Autos tatsächlich zu mind. 50% betrieblich genutzt werden. 

sofern der geldwerte Vorteil versteuert wird hat das Finanzamt überhaupt kein Problem damit ....

Tilo2 
Fragesteller
 04.01.2017, 20:28

Ich verstehe.. 

Tilo2 
Fragesteller
 04.01.2017, 20:40
@Tilo2

Gilt das für Unternehmer und auch Mitarbeiter? Genügt eine pauschale Besteuerung (1% Regelung)?