1% Regelung aufheben?
Ich bin seit einige Jahren ein Einzelunternehmer und habe meinen privaten PKW als Firmenwagen (Betriebsvermögen) angemeldet, da ich mehr als 50% gewerblich unterwegs bin und die 1% Regelung in Anspruch genommen. Ich bin aber am überlegen wieder als angestellter zu arbeiten. Was passiert dann mit meinem PKW? Wird die 1% Regelung aufgehoben? Darf ich das Fahrzeug wieder im Privatvermögen aufnehmen? Wenn ja, wie mache ich das?
3 Antworten
Wenn du die gewerbliche Tätigkeit einstellst, wird der PKW der aktuell zum betriebsvermögen gehört entnommen. Der ist dann Privatvermögen. Die 1% Regelung entfällt dann natürlich.
Dabei wird er mit dem Teilwert. Wenn der aktuell zb einen Buchwert von 1000€ hat, weil er überwiegend abgeschrieben ist, er aber einen teilwert von 5000€ hat, müsstest du 4000€ Gewinn (stille Reserven) versteuern. Das gilt auch für anderes betriebsvermögen das du hast.
Bespreche die Details mit einem Steuerberater.
Geht, wenn du dein Gewerbe abmeldest. Aber frag deinen Steuerberater den du als Gewerbetreibender ja haben musst. Der kann dir da eine Rechtssichere Auskunft geben
und du willst dein Gewerbe abmelden? damit wird auch die 1%-Regelung erlöschen
frag mal den Steuerberater, du willst Einzelunternehmer bleiben - ergo bleibt die Gewerbeanmeldung bestehen.
ob es geändert werden kann? Privatfahrzeug, du stellst deiner FA die Km in Rechnung, über ein Fahrtenbuch
Du kannst das Auto aus der Firma "rausnehmen" und ins Privatvermögen überführen. Dabei fällt aber vermutlich ein Buchgewinn und MWST an. Sprich mal mit Deinem Steuerberater wie man das am besten macht.
Wie sieht es aus, wenn ich meine Tätigkeit als Einzelunternehmer nur nebensächlich ausübe? Z.B nur 2 Tage die Woche als nebenverdienst. Gilt das Auto weiterhin als Betriebsvermögen? Wenn ja, wenn kann ich das auto wieder im Privatvermögen aufnehmen?