Gewerbe anmelden für Reparatur Job?

4 Antworten

 Nun ist die Frage wenn ich jetzt eine Reparatur für 50€ oder eine Reinigung für 10€ anbiete muss ich da irgendwas beachten? Ich bin noch 15 vondaher würde ich ungern etwas Falsches machen. 

Du machst schon dahingehend etwas falsch, dass du gewerbliche Dienstleistungen anbietest, ohne ein Gewerbe zu besitzen. Das ist eine Straftat (ua. Steuerbetrug). Die Verträge mit dir sind allesamt nichtig. Da du das ganze wahrscheinlich noch ohne Verträge etc. machst, kommt noch Schwarzarbeit hinzu.

Das gute ist, du bist bereits Strafmündig, somit kannst du dafür auch Rechtskräftig verurteil werden. DU solltest diesen Mist auch also sein lassen ehe die Konsequenz dein Leben ruiniert.

-> Du benötigst ein Gewerbe.
Du benötigst BWL Grundwissen und wie man ein Unternehmen führt, Rechnungen ausstellen, jährliche EÜR, das volle Programm.

Da du Minderjährig bist, kannst du aber kein Gewerbe anmelden.
Das müssen deine Eltern auf ihren Namen machen, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt dir deine vorzeitige Geschäftsfähigkeit, dann könntest du auch mit 15 beim hiesigen Gewerbeamt ein Gewerbe beantragen.

Mit Einverständnis deiner Eltern Gewerbe anmelden Krankenkasse informieren

Comp4ny  26.10.2021, 09:25

Das Einverständnis der Eltern wird hier nicht reichen.
Das Gewerbe muss auf deren Namen gemacht werden, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt ihm seine frühzeitige Geschäftsfähigkeit.

Modellbauheini  26.10.2021, 09:36
@Comp4ny

Danke für die Ergänzung

Du müsstest mit Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten ein Gewerbe anmelden bei deiner Stadt oder Gemeinde und dann eine Steuererklärung dafür abgeben.

Geochelone  26.10.2021, 08:05

Ohne Zustimmung des Familiengerichts geht das nicht.

Comp4ny  26.10.2021, 09:25

Das Einverständnis (Unterschrift) der Eltern wird hier nicht reichen.

Das Gewerbe muss auf deren Namen gemacht werden, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt ihm seine frühzeitige Geschäftsfähigkeit.

Die Steuererklärung, die Korrekterweise EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) heißt, muss man 1x im Jahr beim Finanzamt abgeben.

PatrickLassan  26.10.2021, 10:32

§ 112 BGB:

Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html