Fahrzeugbrief für finanziertes Auto anfordern?

3 Antworten

Moin,

der Brief ist die gegebene Sicherheit für die Bank, glaube nicht das die Bank vor Abgabe einer anderen Sicherheit oder Bezahlung dies machen wird.

Fragen kann man und mehr als ein Nein oder Ja wird's da nicht.

MfG 

Danke,werde nächste mal nachfragen.

die Bank wird den "Brief" Zulassungsbescheinigung II erst dann rausgeben wenn der Kredit zurückbezahlt wurde - mit dem Käufer auf die Bank und dann sollte der Brief ausgegeben werden.

Keine Bank rückt eine Sicherheit ohne Rückzahlung raus.

Der den Brief hat, ist aktuell Eigentümer des Autos.

Von daher KANNST du den wagen gar nicht verkaufen, du bist rechtlich derzeit nur Besitzer.

Danke,das war nicht meine Frage.

Stimmt nicht.

Wir haben ein Auto (Neuwagen, EU-Importfahrzeug) für meine Frau über Internet gekauft ohne diesen Händler vorher jemals besucht oder gesehen zu haben und schon zwei Tage später, bevor der Händler überhaupt nur einen einzigen Euro von uns bekommen hatte, haben wir schon den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und COC Bescheinigung per Post zugeschickt bekommen. Alles was er von uns hatte, war ein online ausgedruckter und unterschriebener Kaufvertrag, den er aber auch nur per Fax haben wollte. Sonst hatte er NICHTS von uns, also keine Bankverbindung, Kreditkartennummer, etc.

Schreiben dazu: "Bitte lassen die das Fahrzeug zu und holen es innerhalb einer Woche bei uns ab. Bezahlen sie beim Abholen in bar und möglichst passend."

(Habe ich mir so gemerkt, weil mich so ein Schreiben eher an das Abholen einer bestellten Brille beim Optiker erinnert hat als an einen Neuwagenkauf.)

Wären wir mit Zusendung des Fahrzeugbriefs Eigentümer des Autos geworden, wäre das bei dem sicher nicht gängige Verkaufspraxis. Und warum sollte es das nur ausnahmsweise und bei uns so gemacht haben, wo er uns noch nie gesehen hatte und folglich gar nicht kannte?

Der den Brief hat, ist aktuell Eigentümer des Autos.

NÖ, steht sogar explizid am Schein drauf man Lese und Staune

@peterobm

Stimmt, habe gerade mal nachgesehen.

Ziffer C.4c : "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."