Fahrzeug ummelden, brauche ich den Fahrzeugbrief?

3 Antworten

Nein, wenn Du

  1. innerhalb des selben Zulassungsbezirks umziehst
  2. von normaler Zulassung auf Saison wechselst
  3. von Saison auf normale Zulassung wechselst
  4. den Saisonzeitraum veränderst
  5. Änderungen eintragen läßt, die nicht die Motorleistung, die Fahrzeugart oder die Antriebsart betreffen

brauchst Du die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mitzubringen


Die Saison wird nur in Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.



Vorausgesetzt, Du behälst das selbe Kennzeichen nur als Saison.

Wenn Dein jetziges Kennzeichen schon aus 8 Lettern besteht, geht das Umschreiben auf Saison damit nicht.

Ein Saisonkennzeichen kann max 7 Lettern haben, da für die Prägung des Saisonzeitraumes der Platzbedarf der 8. Letter benötigt wird.

(Ebenso beim H-Kennzeichen)

Beispiel:

FFB-AA123 oder AB AA1234 geht nicht mehr als Saison, Du must ein anders Kennzeichen haben, dann wird auch due Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt.

FFB A123 oder FFB AA12 oder AB AA123 oder AB A1234 geht als Saison, Du brauchst die Zulassungsbescheinigung nicht mitzubringen.

ja, dafür musst du deine Bank bitten, der Brief wird der Zulassungsstelle zugeschickt und von dort zurück zur Bank, du bekommst ihn nicht

Das stimmt leider nicht.

Wenn nur die Saison nachgetragen wird und das Kennzeichen an sich bleibt, benötigt man die Zulassunsgbescheinigung Teil II (früher Brief) nicht.

@TransalpTom

wenn das so ist, umso besser für den FS

Zum Ummelden braucht man auch den Fahrzeugbrief...ohne geht leider nichts.
Außer du hast einen sehr freundlichen Beamten und keinen, der, wie bei mir neulich für eine einfache Zulassung eine Stunde gebraucht hat.

Das stimmt leider nicht.

Wenn nur die Saison nachgetragen wird
und das Kennzeichen an sich bleibt, benötigt man die
Zulassunsgbescheinigung Teil II (früher Brief) nicht.