Darf der Heizungsraum abgeschlossen sein, wenn innen der Absperrhahn für Wasser ist?

2 Antworten

Also bei mir im Haus sind die Zähler für Heizung und der Hauptwasserhahn auch im verschlossenen Heizraum. Wenn es zum Rohrbruch kommt, müsst ihr wohl die Feuerwehr rufen, bevor das Haus unter Wasser steht. Nun, die Heizung sollte eigentlich über einen Sensor verfügen, der diese bei entsprechender Witterung ein und aus stellt. Wenn jeder Mieter ein oder aus stellt, wie er denkt, ist das nicht förderlich. Wenn es jetzt nachts kalt ist, muss man halt die Fenster zu machen und nur Tags lüften. So schnell kühlt ein Haus nicht aus. Tags hat es ja so um die 20°. Da brauch man keine Heizung. Wenn es tagsüber unter +15° hat, dann würde ich auch den Vermieter bitten, zu heizen.

Also, der Hauptabsperrhahn muss vor unbefugtem Zugriff geschützt werden - falls die Haustür nicht verschlossen ist muss (!) der Kellerraum verschlossen sein. Es ist natürlich sinnvoll, daß der Schlüssel im Haus ist, jedoch hat keine Mietpartei den Kellerraum gemietet, somit besteht auch kein Zugangsrecht. Als Mieter haben Sie jedoch Anspruch auf eine funktionierende Heizung, sollte dieses mehrfach nicht der Fall sein, da die Heizungsanlage durch den Vermieter abgeschaltet wurde, besteht die Möglichkeit der Mietminderung. Dieses sollte vorher mit dem Mieterschutzbund besprochen und dem Vermieter angekündigt werden.