Wer ist zuständig Vermieter oder Hausverwalter?

1 Antwort

Natürlich ist der Vermieter zuständig.

Dieser hat die Hausverwaltung zwar damit beauftragt, sich um die komplette Verwaltung zu kümmern, dass ändert jedoch nichts daran, dass der Vermieter dein Vertragspartner und somit auch zuständig ist.

Wenn die Hausverwaltung einen Installateur beauftragt, die Heizung wieder in Gang zu setzen, dann sind auch diese Kosten vom Vermieter zu tragen. Du hast schließlich eine beheizbare Wohnung gemietet. Fällt die Beheizung aus, ist die Wohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand.

Das hat zum einen zur Konsequenz, dass dein Vermieter zuständig ist (auch wenn er im Innenverhältnis der Hausverwaltung diese Zuständigkeit übertragen hat). Zum anderen kannst du bei Untätigkeit selbst für eine Beheizung sorgen (z. B. einen günstigen Heizlüfter mieten ggf. auch kaufen), bzw. auch die Miete mindern.