darf ich mein Zweitwohnsitz in Stadt 2 untervermieten, wenn mein Arbeitgeber meinen Hauptwohnsitz in Stadt 1 bezahlt?
z.Z. wohne ich aufgrund meiner Meisterschule in Stadt 1, behalte aber weiterhin meine Wohnung in Stadt 2.
Mein AG bezahlt mir für diesen Zeitraum die Wohnung in Stadt 1. Deshalb wollte ich wissen ob ich meine Wohnung in Stadt 2 untervermieten darf. Die Zustimmug meines Vermieters in Stadt 2 habe ich.. nur habe ich ja z.Z. dann überhaupt keine Wohnkosten und verdiene ja sogar noch die Miete. Nicht das sich mein AG irgendwann daran stört!
vielen Dank
3 Antworten
Deinen Arbeitgeber geht es nichts an, wenn Du Deinen Zweitwohnsitz untervermietest, sondern nur Deinen Vermieter in SB, dessen Erlaubnis Dir (wie Du schreibst) vorliegt.
Die Einkünfte aus der Untervermietung mußt Du natürlich versteuern. Dann muß Dir klar sein, daß Du weiterhin gegenüber Deinem Vermieter in SB für die Mietzahlungen usw. haftest. Auch solltest Du den Untermietvertrag, da Du die Wohnung bei einer Rückkehr nach Saarbrücken sicherlich wieder nutzen willst, zeitlich befristen. Dazu mußt Du einen berechtigten Grund wie z.B. Eigenbedarf in den Mietvertrag eingetragen. (google mal Zeitmietvertrag Befristungsgrund).
Du darfst untervermieten, wenn du die Zustimmung des Vermieters dafür hast.
also ja keine Ausgaben habe
Und? In welcher Hinsicht wäre das relevant?
Die Mieteinnahmen musst du natürlich versteuern.
nicht das sich jemand daran stört, wie z.Bsp. mein AG.
Wieso sollte ihn das stören? Wieso sollte er denn dann die andere Wohnung zahlen? Wieso macht er das überhaupt?
aufgrund meiner Meisterschule musste ich umziehen.. für diesen zeitraum bezahlt der AG die Miete, weshalb weiß ich nicht.. is halt nett xD
die Wohnung in SB möchte ich natürlich behalten, und damit sie nicht leer steht für den Zeitraum untervermieten.
relevant is das nur für mich
Dein Arbeitgeber hat sich daran nicht zu stören. Wenn dieser dir die Wohnung zahlst darfst du die andere Wohnung mit der Zustimmung des Vermieters, die dir vorliegt, untervermieten. Dem steht überhaupt nichts im Wege. Ich würde das an deiner Stelle auch so machen, denn so sparst du schließlich jede Menge Geld und jemandem der in Saarbrücken ein Zimmer sucht hast du auch geholfen.
Die hab ich, hab nur gedacht das ich ja quasie doppelt miete spare.. also ja keine Wohnkosten habe, bzw. sogar noch plus mache :) nicht das sich jemand daran stört, wie z.Bsp. mein AG.
Danke