Fernstudium nach 6 Monaten gekündigt. Trotzdem als Werbungskosten absetzbar?

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Werbungskosten sind zum Erwerb, Erhalt und Sicherung von Einnahmen. Da das Studium dafür gedacht war, sind die Werbungskosten (wahrscheinlich vorweggenommene Werbungskosten) von den Einnahmen abziehbar. Ob das Studium abgebrochen wurde ist unerheblich.

Da Du eine Rg. mit 24 Raten hast, legst Du die Rg. bei und weist die effektiv gezahlten Raten mit Kto auszug rein und beim letzen Zahlungsvorgang würde ich dann den Abbruch erwähnen und dann ist es halt so... WK § 9 EStG sind es in jedem Fall..

Ganz allgemein dürfte man Weiterbildungskosten schon "absetzen" können - auch wenn die Weiterbildung nicht zu Ende geführt würde. Angeben kannst Du es ja auf jeden Fall, im schlimmsten Fall würde es dann nicht anerkannt.

Hallo zusammen,

vielen dank für die Antworten. Also reicht dann quasi bei der Steuererklärung für 2010 eine Kopie der rechnung einzureichen? Auf der rechnung steht ja der betrag, zahlbar in 15 Monatsraten a 78 EUR, Beginn 24.07.

Deine tatsächlichen Kosten kannst du auch ohne Erfolgsnachweis absetzen.

EnnoBecker  10.10.2010, 11:03

So isses.