Halbwaisenrente bei fernstudium steht es mir zu?

2 Antworten

Laut der DRB (Deutsche Rentenversicherung Bund) gilt folgendes:

Wie lange wird die Waisenrente gezahlt?

Waisenrenten werden regelmäßig bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Die Halbwaisenrente beträgt 10 Prozent, die Vollwaisenrente 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte oder die er bereits bezogen hat. Die Waise kann diese Rente längstens bis zum 27. Lebensjahr erhalten, wenn sie
  • sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet.
  • einen Freiwilligendienst leistet.
  • behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann.
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befindet, beispielsweise zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Renten-an-Hinterbliebene/renten-an-hinterbliebene_node.html;jsessionid=222FF25D6B2ED22F62B004D2BB591E7F.delivery2-2-replication#doccb02a462-886f-44a6-83d3-7280ae048af9bodyText14

Ob dein Fernstudium auch dazu zählt, mußt du bei der DRB selbst nachfragen!

Woher ich das weiß:Recherche

Das wirst du mit der DRV absprechen müssen.