Unterhaltsanspruch bei Fernstudium?

3 Antworten

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  • In zeitlicher Hinsicht muss der Schulbesuch die Arbeitskraft des Kindes voll oder doch zumindest überwiegend in Anspruch nehmen, so dass eine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalts daneben nicht möglich ist.
  • Schließlich muss eine Teilnahme an einem kontrollierten Unterricht vorliegen, d.h. eine stetige und regelmäßige, nicht der Entscheidung des Schülers überlassene Ausbildung." Quelle:

https://www.familienrecht-allgaeu.de/de/schulausbildung.html#rechtsprechung

Allerdings ist nicht nur dein Vater unterhaltsverpflichtet, sondern deine Mutter ebenfalls!

Du musst dich selbst um den Unterhalt kümmern und die entsprechenden Einkommensnachweise fordern, damit du den Haftungsanteil errechnen kannst.

Du wohnst noch Zuhause und bist unverheiratet, zwischen 18 und 21 Jahre alt? Dann bist du ein privilegiertes volljähriges Kind.

Du wohnst nicht mehr Zuhause? Dann kannst du Bafög beantragen:

https://www.fernstudi.net/blogs/13183#Fernstudium%3A+Wer+ist+berechtigt%3F

Hab ich dann Anspruch auf Unterhalt meines Vaters?
Also gelte ich dann als Schülerin bzw Studentin?

Grundsätzlich ja, sofern es sich um die Erstausbildung handelt, allerdings wäre bei einen Fernstudium darzulegen, das tatsächlich gelernt wird, da es hierbei ja keine nachvollziehbare Anwesenheit gibt.

Die Kosten des Fernstudiums selbst, wären aber nur dann ein Mehrbedarf, wenn gut begründet werden kann, warum nicht eine kostenlosen staatlichen Schule besucht wird. Gesundheitliche Gründe sind da sicher ein gutes Argument, kein wirkliches Argument sind in der Regel aber unzureichende Leistungen für die Aufnahme in eine staatliche Schule.

Außerdem richtet sich der Unterhaltsanspruch grundsätzlich gegen beide Elternteile. Beim minderjährigen Kindern erfüllt der Elternteil der das Kind betreut (das ist meißt die Mutter) in der Regel seine Verpflichtung durch die Pflege und Betreuung. Volljährige werden nicht mehr betreut, so das dann beide Elternteile bar- bzw. naturalunterhaltspflichtig sind.

Prinzipiell, wenn du noch zur Schule gehst, hast du Anspruch auf Unterhalt von deinen Eltern.

Was bedeutet nachholen? Hast du noch gar keinen Schulabschluss oder den Hauptschul? Was hast du zwischen der Schule und jetzt gemacht? Es gibt Voraussetzungen, die einen Unterhaltsanspruch entgegen stehen, ob die zutreffen kann ich nicht hellsehen.

Warum Fernschule? Du musst auf jeden Fall belegen, dass du Vollzeit Schule machst, denn wenn du nur 2-3 Std machst, dann könntest du ja nebenbei arbeiten. Ich kenne solche Fernlehrgänge primär berufsbegleitend, dass wäre dann natürlich nicht vollzeit.

Btw, was heißt arbeitsunfähig? AU bin ich mit ner Grippe für 1-2 Wochen, mit nem Kreuzbandriss für 2-3 Monate, was hat das mit der Schule zu tun. Oder bist du schon dauerhaft Erwerbsfähig? Wozu dann die Schule? Auch da könnte es Möglichkeiten geben, die einen Unterhaltsanspruch ausschließen.

Selbst wenn du Unterhaltsberechtigt wärst, bedeutet das nicht, dass du auch Unterhalt bekommen würdest, die Situation deines Vaters kennen wir ja nicht.

Und wenn du Unterhaltsberechtigt bist, richtet sich dein Anspruch gegen BEIDE Eltern.