Einnahmen aus Miete geringer als Kosten des Hauses?

5 Antworten

Hallo,

das kann bei einer vermieteten Wohnung durchaus vorkommen, wenn zum B. der alte Mieter auszieht und man so schnell keinen neuen Mieter findet.In dem Falle hat man natürlich keine Mieteinahmen.

Oder man vermietet die Wohnung das erste Mal, auch dann ist es nicht ungewöhnlich, das man nicht für das ganze Jahr Mieteinahmen hat.

Das wissen aber auch die Finanzämter und deswegen machen die auch keine Probleme.

Nur wenn sowas zum Dauerzustand werden sollte,"wittern" die Steuerbetrug und man bekommt Fragen gestellt.

Die Mieterzielungsabsicht beweisst du dem Finanamt gegenüber am besten über einen schriftlichen MIetvertrag mit der Zahlung einer Ortsüblichen Miete für die Wohnung auf ein Girokonto von dir.

Es ist nicht unüblich das du steuerlich Verluste aus der vermietung machst. Habe auch noch nie irgendeine Absicht nachweisen müssen. Du hast eine Vermietungsabsicht und verlangst vermutlich ortsübliche Miete stimmt das hatte ich wie gesagt noch nie probleme gesehen.

Wenn du dir die Immobilie erst zugelegt hast müsste man bei den Rep ggf drauf achten ob diese nicht doch zu aktivieren und dann abzuschreiben sind.

Ich gehe davon aus du hast diese Immobilie als privater Vermioeter und nichts gewerbliches ? dann werden Die Verluste aus V+V mit deinen sonstigen vorhandenen einkünften verrechnent und entsprechend wird deine steuerlast sinken (bei 250€ natürlich nicht enorm viel, außer du hast bislang noch nicht die Afa einberechnet dann wirds deutlich mehr ^^). Vortragen könnte nur in frage kommen wenn deine Steuer andernfalls leer ist.

Das kann vorkommen, hast du halt Verluste aus der Vermietung. Die mindern deine Steuerschuild. Anlage V- Vermietung und Verpachtung.

Wenn du mit dem Elster Programm arbeitest, gib einfach alles ein. Werbungskosten und Mieteinnahmen. Die Mieterzielungsabsicht brauchst du nicht zu beweisen. Das Finanzamt will nicht mal mehr Belege. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen.

Die Grundsteuer ist unabhängig von den Einnahmen. Du sparst aber die Einkommensteuer, da du ja kein Einkommen hattest.

Gibt es Regeln für die Beweispflicht der Mieterzielungsabsicht ?

Du musst nur die Miete angeben :-)))

Verluste kannst du ins nächste Jahr vortragen. Allerdings wenn du über mehrere Jahr hinweg nur Verluste machst, wird das Finanzamt schon fragen, ob du tatsächlich Gewinnabsicht hast