Hilfsbereitschaft gegenüber Hartz-4-Empfänger strafbar?

8 Antworten

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Bargeldgeschenke sind okay, da ja keine rechtliche Verpflichtung auf Zahlung Deinerseits und keine rechtlichen Ansprüche auf Empfang auf Seiten des Empfängers vorliegen und, wichtig, solange!! das Sozialamt nix davon weiß. Problem ist nämlich, daß freiwillige Zahlungen Deinerseits, wenn sie regelmäßig erfolgen, als "freiwillige Unterhaltsverpflichtung" Deinerseits angesehen werden können, und "Verpflichtung" bedeutet aus Sicht des Sozialamt, sobald es Wind von der Sache bekommt, daß Du dann auch zukünftig zu diesen Zahlungen verpflichtet (einklagbar verpflichtet!) bist, und das Sozialamt seine eigenen Auszahlungen dann um diesen Betrag kürzen wird. Sprich, Du kannst Dich da ungewollt in eine dauerhafte und vor Gericht sogar einklagbare Zahlungsverpflichtung hineinreiten, wenn irgendwer "petzt".

Was anderes sind Überweisungen. Da bei Hartz-Empfängern Zahlungseingänge auf den Konten vom Sozialamt überwacht werden (soviel ich weiß) werden "Geschenke", die überwiesen werden, sofort vom Sozialamt abkassiert bzw. mit deren Leistungen verrechnet, sprich das Amt zahlt dann entsprechend weniger. Das wissen auch viele Leute nicht, die gutwillig mal zum Geburtstag oder zu Weihnachten für einen Hartz-Empfänger ein Geldgeschenk überweisen, daß der Hartzler davon gar nichts abbekommt, nur das Sozialamt wird dadurch fetter.... (soviel ich weiß, gab es sogar schon Klagen vor Gericht, weil das Amt Geldgeschenke, die für die Kinder gedacht waren, einfach einkassiert hat...)

Nein, man macht sich selbstverständlich nicht strafbar. Soweit kommts noch, daß man Hartz IV-Empfängern nix mehr schenken darf. Zumal ja auch nieman verpflichtet ist, Angaben über Höhe und Herkunft des eigenen Einkommens zu machen. Und es ist auch niemand verpflichtet, danach zu fragen.

Schwierig wirds nur dann, wenn man über die Zuwendungen beim Jobcenter falsche Angaben machen würde, falsche Quittungen ausstellt etc. Das wäre dann mindestens eine Beihilfe zum Betrug.

Zweiter Satz ist richtig. Erster kommt bald, Leyen denkt schon drüber nach. Schließlich liefert sie ja kaum was Konkretes und hat ständig Angst , dafür rauszufliegen.

Was für eine unsinnige Unterstellung.

wie definierst du denn "finanzielle unterstützung"?

wer einen hartzer bspw. schwarz arbeiten lässt, um ihn zu "unterstützen", macht sich strafbar, ja.

"Finanzielle Unterstützung" = Bargeld

@duschi1953

schon klar :-) bargeld ohne gegenleistung?

Na, ob der "Helfer" sich strafbar macht, bezweifle ich. Strafbar würde sich eigentlich nur der Hartz-4 Empfänger machen, wenn er den finanziellen Zuwachs nicht dem Jobcenter meldet.

Aber das müssen die ja gar nicht wissen. Hilfe ist immer gut, mach dir nicht so viele Gedanken ob strafbar oder nicht. ;)