jobcenter +ferienjob?

1 Antwort

Klingt mir dubios. Scheint um die Unterhaltsvermutung zu gehen, hu?


Einkommensanrechnung wird bei Ferienjobs ausgesetzt


Grundsätzlich wird jedes Einkommen, welches in einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft erwirtschaftet wird, auf die Arbeitslosengeld II Leistungen angerechnet. An dieser Stelle macht der Gesetzgeber mit § 1 Abs. 4 der ALG II Verordnung eine Ausnahme:

Schüler an allgemein- und berufsbildenden Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ausschließlich in den Schulferien einem Fereinjob nachgehen, können bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen. Voraussetzungen hierfür sind:


  • höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr
    - höchstens 1.200 Euro im Kalenderjahr
    -  (...)

    (http://www.hartziv.org/news/20120724-ferienjobs-schueler-duerfen-bis-zu-1-200-euro-anrechnungsfrei-dazuverdienen.html)
    ___


    Ich würde das JC mal via Einschreiben und Rückschein fragen, auf welcher gesetzlichen Grundlage ihre Forderung basiert. Du kannst sie auch auf ihre Auskunftspflicht nach §15 SGB I hinweisen.
    Geht es tatsächlich um die Unterhaltsvermutung, lass dich mal vorerst nicht verrückt machen. Ich würde dir empfehlen in entsprechenden Foren nachzusehen, wo sich Leute tummeln, die ähnliche oder identische Anliegen haben. Lass dir auf keinen Fall drohen vom JC, sondern verlange erst mal vernünftige und korrekte Auskunft > stell dich dumm und prüfe dann später die  erhaltenen Auskünfte. Auch lasse dich bitte nicht von den Paragraphen abschrecken, die sie standartmäßig auf den Rückseiten ihrer Schreiben auflisten, damit wollen sie in den meisten Fällen nur Druck machen und einen zur voreiligen Handlung drängen.
    Die suchen immer nach Gründen, einem Leistungsempfänger die Gelder zu kürzen.


    Wenn gar nichts mehr geht und ihr weiterhin unsicher seid, wäre eine kostenlose Beratung von einem Rechtsanwalt eine weitere Möglichkeit. Dazu solltest du mit deiner Mutter zum Amtsgericht gehen, einen Beratungshilfeschein (max 15 Euro kostet der) beantragen und den Sachverhalt mit der Dame/dem Herr dort klären, sowie deutlich machen, dass ihr keine andere Möglichkeit mehr seht, als euch von einem Fachmann/Anwalt  zu dieser Sacheberaten zu lassen. Alles zum Beratungshilfeschein findest du im Netz mit den Stichworten "Beratungshilfeschein" und "Vorraussetzungen"


    Ich wünsche viel Erfolg!