Wird Arbeitslosengeld 2 abgezogen durch Ferienjob?

4 Antworten

Bei dem Job handelt es sich nicht um einen Ferienjob im Sinne des SGB II, da er nicht zwischen zwei Schulabschnitten ausgeführt wird (Studium ist nicht Schule).

Heißt, das Einkommen unterliegt der ganz normalen Absetzbetragsregelung des SGB II (vgl. § 11 b SGB II).

Absetzbertrag wird aus deinem Brutto errechnet:
100€ Absetzpauschale + 20% vom +übersteigenden Teil bis 1000€ + 10% vom übersteigenden Teil bis 1200€.

Es gilt:
1. DEIN Erwerbseinkommen darf nur auf deinen Bedarf angerechnet werden; lediglich der Teil des Kindergeldes, den du zur Bedarfsdeckung nicht benötigst, muss in Elter-BG verteilt werden (bei einem Kind also maximal 184 €).
2. Es gilt das Zufluss-Prinzip: bedeutet für dich; du solltest unbedingt versuchen, die Entlohnung in einer Summe zu erhalten; einmalige Anrechnung dürfte günstiger sein, als das Verteilen auf zwei Monate; optimal wäre, das Ganze in eine Zeit zu schieben, in der du keinen Leistungsanspruch hast ;).

Mit dem genannten Einkommen zählst du für die entsprechenden Monate nicht mehr zur BG deiner Eltern. Das JobCenter wird also "deinen Anteil" abziehen. Dafür kannst du natürlich nicht kostenlos bei deinen Eltern leben, sondern musst ihnen diesen Ausfall erstatten.

Dein Vater als Haushaltsvorstand muss diesen Umstand dem JobCenter mitteilen. (Wie alle maßgeblichen Änderungen). Sonst wird er das in absehbarer Zeit zurück zahlen müssen und riskiert eine Betrugsanzeige.

Solange Du bei Deinen Eltern wohnst gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft. Von dem Verdienten Geld in den Ferien wirst Du so gut wie gar nichts haben. Du darfst maximal 160 Euro dazu verdienen - der Rest vom Geld wird aufs ALG II angerechnet.

Das ist so nicht richtig. Dann würde niemand mehr zusätzlich arbeiten gehen.

Wenn Du in der Gemeinschaft lebst, muss das Einkommen gemeldet werden. Es wird angerechnet.

Ja aber wie viel wird angerechnet ?

@azadwarid

Lies die Antwort von VirtualSelf. Die erklärt es ausführlicher als meine