Wie lange hat man Zeit, um bei dem Finanzamt die Erbschaftssteuern zu bezahlen?

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Vor allem anderen steht die Bestattung. Wenn er noch Geldvermögen hat, wird die Bestattung aus dem Geldvermögen beglichen. Damit wäre das erledigt- oder ihr als Erben zahlt diese, denn das ist, ist kein anderer Bestattungsplfichtiger da, euere Aufgabe. Dafür erbt ihr ja auch.

Das Finanzamt wird vom Nachlassgericht informiert, wer Erbe ist. Dann werdet ihr angeschrieben, müsst einen umfangreichen Fragebogen ausfüllen.

Ihr habt vom Nachlass dann neben den 20.000,-- Euro Freibetrag noch den für die Bestattungskosten:

"Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (Paragraph 10, Abs. 5 Nr. 3) ist eine Pauschale von 10.300,- Euro bestimmt worden. Dieser Betrag gilt als Bemessungsbasis für die Erbschaftsteuer."

Wenn der alte Herr nett ist, vererbt er - du bist verheiratet?- das Vermögen zu gleichen Teilen an euch beide, dann hättet ihr 2x 20.000,-- Euro. Er könnte sogar, falls vorhanden, euere Kinder zu Miterben ernennen, dann steigt der Freibetrag in Summe je Kind um die besagten 20.000,-- Euro. Bei Kindern muss das zuständige Gericht der Annahme des Erbes zustimmen.

Die Erbschaftssteuer richtet sich dann nach dem "Restvermögen".

Der Bescheid ergeht in der Regel erst etliche Monate später, so daß ihr genug Zeit haben könnt, alles mit der Bank zu regeln.

DAS solltet ihr sowieso im Vorfeld schon einmal machen- kalkulieren, was ihr reinstecken müsst, um es zu vermieten, wenn ihr nicht selber einziehen wollt und wie hoch dann die Erbschaftssteuer ausfallen wird. das wäre ja mindestens der Betrag, den ihr aufnehmen müsstet.

Mit einer Miete fest zu planen ist spekulativ. Ihr könnt an Mietnomaden geraten, die keinen Cent zahlen. Den Kredit solltet ihr grundsätzlich aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Kommen dann Mieteinnahmen rein, sollte man diese als Unterstützung bei der Tilgung sehen. Alles andere kann daneben gehen.

Deswegen wäre ein Alternative: verkaufen im Ist-Zustand und dann das Geld haben für die fällige Erbschaftssteuer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank, sehr wichtige Informationen. Ja, ich bin verheiratet.

Unser aktuelles Problem ist folgendes: Wir haben selbst ein Haus, das zur Hälfte meinem Mann und zur Hälfte seiner Mutter gehört. 4 Generationen wohnen hier drin, wir leben mit Kind auf nur 67 qm. Wir sind also noch kreditbelastet von der eigenen Immobilie und haben nur ein Einkommen. Zum Glück ist es in ein paar Jahren abbezahlt. Als mein Mann vor 2 Jahren einen Renovierungskredit von 50 k von der Bank wollte, wollte sie ihm dies nicht geben, weil das Haus als Sicherheit allein nicht gereicht hat. Die haben nach dem Einkommen geschaut und da er Alleinverdiener ist mit Frau und Kind, haben sie ihn als nicht kreditwürdig eingestuft. Was bei dem Wert des "halben Hauses" und der nur noch geringen Schuldenlast wie ein schlechter Witz für uns war.

Gerne würden wir selbst mal in dem Haus wohnen, dann hätten wir mehr Platz und unsere Ruhe. Wenn der Erblasser noch lange lebt und wir bis dato schuldenfrei sind, müsste das ja machbar sein, dass die Bank uns einen Kredit gibt. Oder die Bank bemängelt wieder unser zu niedriges Einkommen.

Gut, dass du gesagt hast, dass es spekulativ ist, mit einer Miete zu rechnen. Da hab ich gar nicht dran gedacht.

@Katze446

Das ist natürlich etwas anderes. Dann wünschen wir dem Erblasser, daß er noch lange lebt. Aber so habt ihr einen Anhaltspunkt über den ihr mit dem alten Herren sprechen könnt. Es wäre so halt möglich für euch 3 60.000,-- plus die 10.300,-- = 70.300,-- schon mal weniger versteuern zu müssen. Da das Haus ja grundsätzlich steuerfrei ist, würde das zuständige Gericht auch keine Einwände gegen die Annahme des Erbes durch euer Kind erheben. Wie ist denn die Einnahmesituation aus dem jetzigen Haus? Ihr lebt da, euer Kind, die Schwiegermutter= 3 Generationen. Wer ist die 4. und beteilgt diese sich in Form einer Mietzahlung? Wenn dieses Haus abbezahlt wäre, dann sollte es weniger ein Problem sein, einen Kredit zu bekommen, zumal euer Kind ja dann größer ist und du zum Familieneinkommen beitragen kannst.

@sassenach4u

Die 4. Generation sind die Großeltern meines Mannes, die ca. 500 Euro warm an meine Schwiegermutter zahlen. Dieses Haus ist etwas kompliziert aufgeteilt, was die Eigentümer angeht: DG ist eine eingetragene Eigentumswohnung und gehört meinem Mann. EG ist eine eingetragene Eigentumswohnung und gehört meiner Schwiegermutter. Im Souterrain hat lange eine alte Frau mit lebenslangem Wohnrecht gelebt, die war krank und alkoholabhängig und hat dieses Stockwerk verkommen lassen. Nach ihrem Tod hatten mein Mann und meine Schwiegermutter das Vorkaufsrecht und haben das Souterrain nachgekauft und renoviert. Im Souterrain stehen beide als Eigentümer und zahlen beide ab (meine Schwiegermutter den Kaufpreis von 60 k, mein Mann die Renovierungskosten von 50k) Die Miete von den Großeltern kassiert allerdings meine Schwiegermutter.

@sassenach4u

Klar, wenn mein Kind größer ist, will ich wieder arbeiten. Dann müsste es besser aussehen mit der Bonität. Wenn dann noch die Schulden des eigenen Hauses weg sind, ist es gut. Es musste halt noch unheimlich viel Geld in die Renovierung des Souterrain gesteckt werden, dieses Stockwerk musste kernsaniert werden mit neuen Böden, neuer Elektrik, neuer Heizung, neuen Türen und Fenstern usw.

@Katze446

Da habt ihr ja noch einiges vor. Alles Gute!

@sassenach4u

Danke. Mein Mann ist ein Arbeitstier, der braucht immer was zu tun.

@Katze446

Ich drücke Ihnen die Daumen. Hoffentlich lebt der Herr noch einige Jahre und ihr könnt es dann stemmen- euer eigenes Reich. Die andere Wohnung vermieten, das bringt ja dann auch Geld ein. Damit sollte eine Finanzierung der Erbschaftssteuer doch dann möglich sein: bezahlte Haushälfte- daraus generierte Mieteinnahmen und das "neue" Haus als Sicherheit. Dort kann dein Mann sich dann sicher auch heftig austoben- dort wird auch viel zu sanieren und verschönern sein. Aber das ist dann ja nur für euch. Alles Liebe und Gute, bleibt gesund!

@sassenach4u

Vielen Dank für die nette Hilfe! Wir haben den alten Herrn auch gern, er ist sowas wie ein Vaterersatz für meinen Mann, die zwei kennen sich ewig. Mein Mann ist ohne Vater aufgewachsen (der ist vor der Geburt abgehauen und hat sich nie wieder gemeldet) und der alte Herr ist ungewollt kinderlos geblieben, weil die Frau keine Kinder kriegen konnte. Die Zwei haben ein enges Vertrauensverhältnis und wir wollen auch die Vormundschaft für ihn im Alter übernehmen, damit er nicht hilflos den Behörden ausgeliefert ist.

Wichtig sind da Kenntnisse über die Vormundschaft, sollte ich mir ein Buch besorgen darüber oder sollten wir zu einem Anwalt gehen und uns beraten lassen?

@Katze446

Es gäbe bei dieser Lage natürlich auch noch die Option einer (schwachen) Erwachsenenadoption. Lies bitte dies einmal durch, davon trifft ja vieles auf ihn und den alten Herren zu. Solange der Herr bei klarem Verstand ist, ist das möglich. Und ihr habt ja ein "Familienverhältnis" zu ihm, so wie du schreibst. Dann hat er alle Rechte eines leiblichen Kindes- auch alle Pflichten, das mus euch klar sein. Und einen Freibetrag von 400.000,-- Euro. Lest euch das gut durch, besprecht das vlt. mit ihm. (Das es auch Erbschaftssteuergründe hat, muss ja nicht gesagt werden, vor Gericht). https://www.advocado.de/ratgeber/familienrecht/adoption/erwachsenenadoption.html Du darfst mir gern per PN berichten, was daraus geworden ist. Da er schon verheiratet ist, behaltet ihr eueren Ehenamen dann auch.

@sassenach4u

Danke, das lese ich mir in Ruhe durch. Gerade macht mein Kind wieder Terror :-)

Erstens wird die Immobilie bei der Erbschaftsteuer nicht mit dem Marktwert, sondern mit dem Verkehrswert berechnet. Der könnte vielleicht niedrieger liegen. Dann kann man die die Kosten, eventuelle Schulden ect. bei der Berechnung des Wertes mit abziehen, der Freibetrag wird nch abgezigen. Vom Restbetrag wird erst die Steuer berechnet . d.h. der Steuerbetrag muss nicht bei 150000 EUR liegen.

D.h. ihr macht die Erbschaft, ihr erstellt eine Erbschaftsteuererklärung, mit allen Werten der Erbschaft, Schulden wie Einnahmen. dann wird nach Wochen ein Bescheid erstellt, den müsst ihr innerhalb von 4 Wochen bezahlen oder ihr stellt einen Stundungsantrag.

Der alte Herr sollte also beim Finanzamt erste einmal nachfragen, wie der Verkehrwert für seine Immobilie wäre.... dann könnt ihr weiterrechnen.

Übrigens finde ich das mit dem aufgeteilten Erbe an Ehepartern bzw Kind gar nicht so schlecht, da erhöhen sich die Freibeträge, aber ihr seid dann eine Erbengemeinschaft und es müssten immer alle zustimmen für alles. Beim Kind wäre es kein Problem, aber wenn eure Ehe in die Brüche geht, könnte es schwierig werden.

Die Erbschaftsteuer wird mit Erteilung des Erbscheins erhoben.

Und wie lange hat man Zeit, um die Erbschaftssteuer zu zahlen? Muss die sofort bezahlt werden oder in ein paar Wochen oder kann man die auch in ein paar Monaten bezahlen?

So, wie ich das Finanzamt kenne, wollen die nicht warten auf ihr Geld...

@Katze446

Nach Erhalt des Bescheids hast du ein Zahlungsziel von 1 Monat.

@annaliesD

Na klasse. Wie sollen wir denn in dieser kurzen Zeit alles mit der Bank regeln und das Haus fertig zur Vermietung machen? Und eine würdige Beerdigung muss auch noch gemacht werden. Das ist wieder typisch Finanzamt: Wenn die was wollen, muss ich sofort zahlen, aber wenn ich was von denen zu bekommen habe, wie Rückzahlungen bei der Steuererklärung, dann dauert das viele Monate bis zu einem halben Jahr.

@Katze446

So sind die Gesetze 😥

@Katze446

Hast du in deiner engen Familie jemanden, der ihn jetzt noch heiraten könnte? Damit könnte die Erbschaftssteuer umgangen werden.

@annaliesD

Nein, leider nicht.

Die Erbschaftsteuer wird nach Erstellung der Erbschaftssteuererklärung berechnet, nicht nach Erteilung des Erbscheins.

Wenn dann der Erbschaftssteuerbescheid erstellt ist, dann muss man innerhhalb der 4 Wochen zahlen, aber man kann unter Umständen auch einen Stundungsantrag stellen. Das muss dann geprüft werden.